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StMI: Herrmann lehnt Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre ab

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Innenminister Joachim Herrmann hat der Forderung der Grünen nach einer Absenkung des Wahlalters in Bayern auf 16 Jahre eine Absage erteilt. 

„Eine Herabsetzung des Wahlalters wird der Bedeutung des Wahlrechts in keiner Weise gerecht. Das Wahlrecht ist ein grundlegend demokratisches Recht der Staatsbürger. Es setzt politische Urteilsfähigkeit voraus und damit ein bestimmtes Lebensalter und eine gewisse Lebenserfahrung. In unserer ganzen Rechtsordnung ist der Eintritt der Volljährigkeit mit 18 Jahren eine deutliche Zäsur.“

Es sei unsinnig, wenn jemand mit 16 Jahren nicht einmal selbständig einen Vertrag abschließen dürfe oder für Straftaten verantwortlich sei, er aber gleichzeitig bei der Wahl über das Schicksal des Landes bestimmen könne.

Herrmann: „Nur wem unsere Rechtsordnung die volle Einsichtsfähigkeit zubilligt, darf an der politischen Willensbildung teilnehmen.“

Herrmann unterstrich, dass eine Absenkung des Wahlalters auch kein Mittel gegen die sogenannte ‚Politikverdrossenheit‘ sei. Die Erfahrungen würden vielmehr zeigen, dass gerade bei jungen Wählern bis 25 Jahren die Wahlbeteiligung am geringsten sei. Es sei eine zentrale Bildungsaufgabe, das Interesse junger Menschen für Politik zu wecken. Unüberlegte Gesetzesänderungen würden hier aber nichts helfen.

Der Innenminister: „Damit zeigen die Grünen ein völlig falsches Verständnis von der Wertigkeit unseres Wahlrechts.“

StMI, PM v. 14.02.2013