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StMF: Soziale Netzwerke mit Vorsicht nutzen

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Digitaler Radiergummi noch nicht erfunden! Pschierer stellt den Leitfaden zur Nutzung sozialer Medien für die Beschäftigten des Freistaats vor 

„Natürlich dürfen Beamtinnen und Beamte privat soziale Netzwerke nutzen. Ihre besondere Rolle als Staatsdiener dürfen Sie dabei auch in Ihrer Freizeit nicht aus den Augen verlieren.“

Mit diesen Worten stellte Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer, der IT-Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung, den Leitfaden für Beschäftigte der Bayerischen Staatsverwaltung zum Umgang mit sozialen Medien vor.

Es ist, wie Pschierer hervorhob, eine Selbstverständlichkeit, dass Angelegenheiten, die dienstlich bekannt geworden sind, nicht über soziale Netzwerke ausgetauscht werden dürfen. Dies gelte auch bei der Verwendung von „Nicknames“ oder sonstiger anonymisierter Weitergabe der Informationen. Auch Beamte von Genehmigungsbehörden sollten nicht „Follower“ der örtlichen Wirtschaft sein.

„Einen digitalen Radiergummi gibt es nicht. Äußerungen in sozialen Netzwerken sind nicht mehr rückholbar, die Weitergabe der Informationen kann nicht mehr kontrolliert werden“.

Mit diesen Worten unterstrich Pschierer das Ziel der Broschüre, alle Beschäftigten der Staatsverwaltung zu sensibilisieren. Der Leitfaden beschäftigt sich allerdings nicht mit der Nutzung sozialer Medien in der Öffentlichkeitsarbeit von Behörden.

StMF, PM v. 14.02.2013