Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute in München die Details zur Neuregelung der internen Ermittlungen bei der Bayerischen Polizei vorgestellt.
Ab 1. März werden die beiden ‚Zentralen Ermittlungsstellen für interne Ermittlungen‘ dem Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) unterstellt. Zukünftig übernimmt ein neues Dezernat 13 mit zwei Sachgebieten für München und Nürnberg zentral die Ermittlungen gegen Polizeiangehörige.
„Durch die größere Distanz zum Einsatzgeschehen beugen wir jeglichem Anschein von Befangenheit vor“, fasste Herrmann die Neuorganisation der internen Ermittlungsdienststellen zusammen. „Auch zukünftig werden wir weiterhin jeden Vorwurf gegen Polizeiangehörige professionell und sorgfältig aufklären.“
Ein Beamter des höheren Dienstes soll das neue Dezernat im BLKA leiten. Die derzeitigen internen Ermittler der Polizeipräsidien München und Nürnberg werden zunächst zum BLKA abgeordnet. Zudem sollen in einem ersten Schritt vier zusätzliche Beamte das Dezernat verstärken.
„Den Aufbau und die Arbeitsabläufe habe ich in die Verantwortung von BLKA-Vizepräsidentin Petra Sandles gestellt“, erläuterte Herrmann und verwies auf die besonderen Erfahrungen und Kompetenzen von Sandles für diese Aufgabe.
„Mit dieser hochrangigen Zuordnung der Verantwortung für die polizeiinternen Ermittlungen will ich zugleich nach innen und außen deutlich machen, wie wichtig mir dieses Thema ist.“
Das BLKA übernimmt dabei auch das Bürgertelefon für Beschwerden, das sich in der Vergangenheit bereits gut bewährt hat (siehe auch: hier).
Zu den Hintergründen der Umorganisation sagte Herrmann, dass er von der Professionalität und absoluten Unabhängigkeit der internen Ermittler im bisherigen Kriminalfachdezernat 11 in München und im Kommissariat 47 in Nürnberg nach wie vor überzeugt sei.
„Allerdings wurde in der aktuellen Diskussion deutlich, dass es unsere Bürgerinnen und Bürger für problematisch halten, wenn Polizeibeamte gegen Kollegen im eigenen Präsidium ermitteln müssen“, begründete der Innenminister die Entscheidung, die internen Ermittlungsstellen in die Hände des BLKA zu geben.
Der Forderung nach einer externen Ermittlungsstelle erteilte Herrmann eine klare Absage:
„Es gibt klare und bewährte bundesgesetzliche Regelungen zum Ablauf strafrechtlicher Ermittlungsverfahren. Kein Bundesland plant derzeit, etwas daran zu ändern.“
Herrmann wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft auch bei Strafsachen gegen Polizeiangehörige ‚Herrin des Ermittlungsverfahrens‘ ist. Die internen Ermittler werden dabei im Auftrag oder auf Ersuchen der sachleitenden Staatsanwaltschaft tätig.
„Auch damit ist sichergestellt, dass die Ermittlungen gegen Polizeibeamte unabhängig geführt werden“, so Herrmann.
In diesen Ermittlungsverfahren seien häufig andere Polizeibeamte die wichtigsten Zeugen.
„Mir ist daher wichtig, dass Polizeibeamte, die schwere Fehler eines Kollegen klar benennen, intern nicht als Nestbeschmutzer oder Denunzianten diffamiert werden“, betonte Herrmann.
„Der Schaden für das Ansehen der Polizei entsteht nicht durch solche Zeugenaussagen, sondern durch etwaige Verfehlungen der Polizeikollegen.“
Wie der Innenminister weiter ausführte, kann Fehlverhalten von Polizisten neben strafrechtlichen Schritten auch disziplinarrechtliche Konsequenzen haben. Beispielsweise wurden 2011 17 Gehaltskürzungen ausgesprochen und zwei Polizeibeamte aus dem Dienst entfernt.
Zwar sei laut Herrmann bei über 40.000 Beschäftigten bei der Bayerischen Polizei Fehlverhalten Einzelner nie gänzlich auszuschließen.
„Der weit überwiegende Teil unserer Polizistinnen und Polizisten leistet aber eine hervorragende Arbeit“.
Der Innenminister verwies darauf, dass es statistisch nur bei etwa jedem tausendsten Einsatz zu einer Beschwerde käme. Die Bevölkerung habe nicht umsonst ein sehr hohes Vertrauen in die Bayerische Polizei, die ein Höchstmaß an Innerer Sicherheit garantiere. Gewähr dafür bieten eine umfassende Ausbildung und ständige Fortbildung, so Herrmann weiter. Im Mittelpunkt stehe eine professionelle Situationsbewältigung mit kommunikativen Fähigkeiten und größtmöglicher Bürgernähe.
StMI, PM v. 28.02.2013