Gesetzgebung

Staatskanzlei: Abschaffung der Studienbeiträge – Kabinett beschließt Stellungnahme zum Volksbegehren und Bildungsfinanzierungsgesetz – Haushaltsänderungsgesetz

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Seehofer, Zeil und Söder: „Staatsregierung setzt kraftvolles Signal solider Finanzpolitik und stärkt akademische, berufliche und frühkindliche Bildung“ / Söder: „Bisherige Schuldentilgung spart bereits 1,3 Milliarden Euro an Zinszahlungen“

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dem Bayerischen Landtag zusammen mit der Stellungnahme der Staatsregierung zum Volksbegehren „Grundrecht auf Bildung ernst nehmen – Studienbeiträge abschaffen!“ einen Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bildungsfinanzierungsgesetz – Haushaltsänderungsgesetz 2013/2014 vorzulegen.

Ministerpräsident Horst Seehofer, Wirtschaftsminister Martin Zeil und Finanzminister Dr. Markus Söder:

„Wenn der Bayerische Landtag das Volksbegehren annimmt und die Studiengebühren abschafft, wird das Bildungsfinanzierungsgesetz sicherstellen, dass die Qualität der Lehre an den Hochschulen voll erhalten bleibt. Mit einem Gesamtvolumen von 421 Millionen Euro sollen unter anderem die entfallenden Mittel zugunsten der Hochschulen kompensiert werden, eine Qualitätsoffensive für die frühkindliche Bildung gestartet und die berufliche Bildung unterstützt werden. Damit bleibt der durch die Studienbeiträge erreichte hohe Qualitätsstandard an den bayerischen Hochschulen erhalten. Zugleich stellen wir mit der Tilgung von weiteren 480 Millionen Euro alter Schulden und einem kraftvollen Abfinanzierungsprogramm im Volumen von 150 Millionen Euro für Privatschulen, Sportstätten und im Behindertenbereich die finanzpolitische Solidität des Freistaats unter Beweis.“

Söder: „Die erneute Tilgung unterstreicht die hohe Priorität des Schuldenabbaus, mit dem Bayern Vorbild in ganz Europa ist. Allein durch die Tilgungsleistung in den Jahren 2012, 2013 und 2013 sparen wir uns bis zum Jahr 2030 fast 1,3 Milliarden Euro an Zins und Zinseszins.“

Zeil und Söder machten deutlich, dass Bildungsinvestitionen ein zentraler Baustein der Zukunftspolitik der Bayerischen Staatsregierung sind.

Zeil: „Mit dem ‚Meisterbonus‘ setzen wir einen wichtigen Impuls für die berufliche Weiterbildung und damit zur Fachkräftesicherung in Bayern. Die neue Förderung in Höhe von 1.000 Euro geht ab 1. September an erfolgreiche Absolventen der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichgestellten Abschluss. Der Bonus belohnt erfolgreiche Bildungskarrieren und schafft eine gezielte Entlastung für die Weiterbildungsteilnehmer. Allein im IHK-, Handwerks- und Landwirtschaftsbereich rechnen wir mit jährlich fast 20.000 Berechtigten. Unter Einbindung der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern werden wir gemeinsam mit den beteiligten Ressorts die Förderbedingungen und -modalitäten festlegen.“

Zusätzliche Schuldentilgung in 2013:

Die in 2013 vorgesehene Tilgung wird um 480 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro aufgestockt. Zusammen mit der in 2014 vorgesehenen Schuldentilgung in Höhe von 540 Millionen Euro werden damit im Doppelhaushalt 2013/2014 Schulden in Höhe von 1,54 Milliarden Euro abgebaut werden, mit der Schuldentilgung 2012 sind das bereits mehr als 2,5 Milliarden Euro.

Abfinanzierungsprogramm:

Mit einem Gesamtpaket mit einem Volumen von 150 Millionen Euro soll 2013 die Abfinanzierung im Bereich der staatlichen Förderung von Baumaßnahmen beschleunigt und die Abfinanzierungszeiten deutlich verkürzt werden.

Bildungsfinanzierungsgesetz:

Zum vollständigen Ersatz für die wegfallenden Studienbeiträge sollen den Hochschulen im Doppelhaushalt 2013/2014 Kompensationsmittel in Höhe von 219 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel sind zweckgebunden und ausschließlich zur Verbesserung der Studienbedingungen zu verwenden. Der Ersatz der Studienbeiträge durch Studienzuschüsse wird gesetzlich verankert und damit auch über die Geltung des Doppelhaushalts hinaus gewährleistet. Die Mittel sind kapazitätsneutral und führen so zur Verbesserung der Studienbedingungen. Die paritätische studentische Beteiligung bei der Vergabe der Kompensationsmittel bleibt erhalten. Die Verteilung auf die staatlichen und nicht-staatlichen Hochschulen regelt das Wissenschaftsministerium durch Verwaltungsvorschrift. Dabei wird die Verteilung zunächst auf Basis des bisherigen Beitragsaufkommens der Hochschulen vorgenommen und so für Kontinuität an den einzelnen Hochschulen gesorgt. Die Entwicklung der Studierendenzahlen wird bei künftigen Haushaltsberatungen berücksichtigt.

Im Rahmen eines Pakets zur beruflichen Bildung werden ab 1. September 2013 ein Pflegebonus und ein Meisterbonus mit insgesamt 52 Millionen Euro eingeführt. Der Meisterbonus von 1.000 Euro wird Absolventen einer beruflichen Weiterbildung zum Meister und gleichgestellten Abschlüssen gewährt (Jahreskosten von ca. 29 Millionen Euro).

Beim Pflegebonus handelt es sich um einen freiwilligen staatlichen Zuschuss (Schulgeldausgleich) für die Träger privater Berufsfachschulen bzw. Fachakademien, die im Gegenzug auf die Erhebung von Schuldgeld verzichten (Anreizmodell).

Frühkindliche Bildung:

Für die frühkindliche Bildung werden 2013 und 2014 insgesamt 150 Millionen Euro zusätzlich bereit gestellt. Davon stehen 125 Millionen Euro für eine Qualitätsoffensive in Vorschule und Grundschule zur Verfügung:

  • Für den Bereich des Arbeits- und Sozialministeriums sind 77,3 Millionen Euro vorgesehen. Damit sollen insbesondere Sprachförderangebote ausgebaut und strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung (z.B. Förderung flexibler Öffnungszeiten und Verbesserung des Zeitbudgets für Fachkräfte für Bildungsarbeit im Kleinkindalter durch Erhöhung des Buchungszeitfaktors für Kinder unter drei Jahren) ergriffen werden.
  • Für den Bereich des Kultusministeriums sind 47,7 Millionen Euro für zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Deutschkenntnisse – dem Schlüssel für schulischen Erfolg – sowie für eine Verbesserung der Qualität in der gebundenen Ganztagsschule und zur Intensivierung der Kooperation von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen vorgesehen.

Die Maßnahmen für die berufliche Bildung und für die frühkindliche Bildung sind ein Einstieg in die Weiterentwicklung einer zukunftsorientierten Bildungspolitik und werden im Rahmen der künftigen Haushalte fortgeschrieben. Für die weitere Entlastung der Eltern von Kindergartengebühren im 2. Kindergartenjahr in Höhe von 50 Euro monatlich ab dem 1. September 2014 werden Mittel in Höhe von 25 Millionen Euro in 2014 bereitgestellt .

Krippenausbau:

Wegen der erhöhten Ausbaudynamik in 2013 sowie für die Fortführung des Sonderinvestitionsprogramms zur staatlichen Förderung des Krippenausbaus bis zum 31. Dezember 2014 wird ein weiterer Bewilligungsrahmen in Höhe von insgesamt 274 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Finanzierung:

Die zusätzlichen Bildungsausgaben, die Erhöhung der Schuldentilgung in 2013 und das Abfinanzierungsprogramm werden aus zusätzlichen Steuereinnahmen und sonstigen Haushaltsverbesserungen des Jahres 2012 sowie durch Rücklageentnahmen finanziert. Unabhängig davon werden im Haushaltsvollzug 2013/14 200 Millionen Euro eingespart.

Staatskanzlei, PM v. 05.03.2013