Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Neue Abschreibungsmöglichkeiten bei Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen außerordentlich kompliziert

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Der Bayerische Gemeindetag begrüßt zwar, dass die Bayerische Staatsregierung es für öffentliche Einrichtungen zulassen will, im Rahmen der Gebühren Rücklagen für künftige Sanierungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl: „Nach unserer Erfahrung erwarten unsere Bürger sogar, dass die öffentlichen Einrichtungen tatsächlich nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt werden. Mit der Gesetzesinitiative wird eine langjährige Forderung des Bayerischen Gemeindetags umgesetzt. Leider hat sich aber die Staatsregierung für ein viel zu kompliziertes Verfahren entschieden und unseren einfach umsetzbaren und praxisnahen Vorschlag unberücksichtigt gelassen. Das ist bedauerlich.“

Statt der nunmehr beabsichtigten kompletten Umstellung auf die Abschreibung auf Wiederbeschaffungswerte hatte der Bayerische Gemeindetag vorgeschlagen, einen prozentualen Gebührenzuschlag im Kommunalabgabengesetz aufzunehmen. Dies wäre für die kleinen und mittelgroßen Kommunen wesentlich leichter umzusetzen gewesen als die vom Ministerrat vorgesehene Neuregelung. Bei einer Abschreibung auf Wiederbeschaffungswerte muss parallel zum bestehenden Anlagennachweis ein eigener Anlagennachweis für Wiederbeschaffungswerte geführt werden. Dieser Mehraufwand zur Ermittlung der Zahlenwerte wird erheblich sein und aus Sicht des Gemeindetags dazu führen, dass kleinere und mittlere Aufgabenträger den neu geschaffenen Spielraum nicht nutzen werden. Mit der geplanten Gesetzesänderung können außerdem nicht innerhalb weniger Jahre ab Inkrafttreten der Neuregelung Ansparungen für längst überfällige Maßnahmen angesammelt werden. Die Gesetzesänderung kommt daher für diejenigen Einrichtungsträger, die ihre Generalsanierungen der Ortsnetze bereits anpacken müssen, zu spät.

Der Ministerrat hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, den seit Jahren zwischen Bayerischem Gemeindetag und Staatsregierung diskutierten Gesetzentwurf ins parlamentarische Verfahren zu bringen.

Bayerischer Gemeindetag, PM v. 06.03.2013