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StMJV: Einweihung der sozialtherapeutischen Abteilung für Gewaltstraftäter in der Justizvollzugsanstalt Bernau

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Der Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, Ministerialdirektor Dr. Walter Schön, hat heute in der Justizvollzugsanstalt Bernau die neue sozialtherapeutische Abteilung für Gewaltstraftäter eingeweiht.

Dr. Schön: „Bayern hat die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder konsequent genutzt: Mit dem Bayerischen Strafvollzugsgesetz haben wir – zum Schutz der Bevölkerung – die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine flächendeckende Ausweitung der Sozialtherapie im Justizvollzug geschaffen. Ziel war und ist es, neben den Sexualstraftätern künftig alle behandlungsbedürftigen und therapiemotivierten Gewaltstraftäter einer sozialtherapeutischen Behandlung zuführen zu können.“

Dr. Schön weiter: „Wir haben uns damit ein hoch gestecktes Ziel gesetzt – waren und sind hierfür doch allein Bau- und Ausstattungsinvestitionen von insgesamt etwa 17 Mio. € erforderlich, davon rund 1,4 Mio. € hier in Bernau. Heute kann ich mit Fug und Recht sagen: Wir sind auf einem sehr guten Weg!“

Seit dem Inkrafttreten des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes im Jahr 2008 wurden in Bayern insgesamt 98 zusätzliche sozialtherapeutische Behandlungsplätze speziell für Gewaltstraftäter in Betrieb genommen.

Dr. Schön: „Mit der Eröffnung der sozialtherapeutischen Einrichtung in Bernau gehen heute 24 weitere Plätze ans Netz. Und wir werden nochmals in insgesamt 70 weitere Therapieplätze investieren. Denn jede Investition in Resozialisierungsmaßnahmen ist zugleich auch eine Investition in ein Mehr an Sicherheit für die Bevölkerung!“

StMJV, PM v. 08.03.2013