Gesetzgebung

Staatskanzlei: Aufbruch Bayern – Initiative Wohnungspolitik

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Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung die Bayerische Initiative Wohnungspolitik beraten und hierzu das Folgende beschlossen:

1. Die Staatsregierung stellt fest, dass es in Bayern mit über 6,1 Mio. so viele Wohnungen wie nie zuvor gibt. Im Jahr 2011 wurden in keinem anderen Land mehr Wohnungen fertiggestellt als in Bayern (rd. 42.000). Im Jahr 2012 wurden über 51.000 Wohnungen gebaut. Aufgrund des hohen Zuzugs nach Bayern gibt es aber vor allem in Ballungsräumen, besonders in München einen Wohnraummangel und einen verschärften Mietpreisanstieg. Zur Entlastung der Ballungsgebiete setzt die Staatsregierung vielfältige strukturpolitische Akzente. So werden insbesondere zur Stärkung des ländlichen Raums bis zum Jahr 2016 insgesamt 1,3 Mrd. Euro mit dem Aktionsprogramm Demografischer Wandel investiert, um den Ballungstendenzen entgegenzuwirken. Die Staatsregierung wird ihre Politik für den ländlichen Raum fortsetzen, um damit Arbeit zu den Menschen zu bringen und Abwanderung innerhalb Bayerns möglichst zu vermeiden.

2. Der Anstieg der Mietpreise wird durch die steigenden Energiekosten und damit der Nebenkosten noch erheblich verschärft. Die Staatsregierung setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und eine wirksame Strompreisbremse ein, eine entsprechende Bundesratsinitiative hat sie bereits eingebracht. Eine rasche Umsetzung kann durch eine entsprechende Absenkung der Stromsteuer erzielt werden.

3. Die Bekämpfung des Wohnraummangels erfordert eine verstärkte Ausweisung von Baugebieten und den Bau neuer Wohnungen. Auch ohne Inanspruchnahme zusätzlichen Baulandes können neue Wohnungen durch Nachverdichtung entstehen. Zu nennen sind hier insbesondere die Erweiterung von bestehenden Bauten, der Dachgeschoßausbau sowie das Ersetzen von Altbestand durch größere Neubauten bzw. eine insgesamt dichtere Bebauung des Grundstücks. Damit wird auch einen Beitrag zur Verminderung des Flächenverbrauchs geleistet. Insbesondere sind diejenigen Kommunen gefordert, die durch Ausweisung von Gewerbegebieten den Zuzug neuer Einwohner fördern. Außerdem kann zusätzliches Bauland in Bayern auf Konversionsflächen geschaffen werden, die sich zur Wohnnutzung eignen.

4. Im Doppelhaushalt 2013/2014 stehen insgesamt 420 Mio. Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung. Im Jahr 2014 wird über den Nachtragshaushalt zusätzlich ein Bewilligungsrahmen von 50 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, damit können allein im Jahr 2014 rd. 5.000 Wohnungen gefördert werden.

5. Durch den starken Anstieg der Studentenzahlen in den Hochschulstädten hat sich die Wohnraumnachfrage verstärkt, im Doppelhaushalt 2013/2014 stehen insgesamt 35 Mio. Euro für die Studentenwohnraumförderung zur Verfügung. Im Jahr 2014 wird der Bewilligungsrahmen um 10 Mio. Euro erhöht, damit können 2014 insgesamt rd. 1.000 Wohnungen für Studenten gefördert werden.

6. Um den Bau neuer Wohnungen rasch zu forcieren, setzt die Staatsregierung vor allem auf Maßnahmen, die auf Landesebene zügig umgesetzt werden können. Die erforderlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene wie z. B. die Wiedereinführung der degressiven AfA und die Fortsetzung der Kompensationsmittel werden die Koalitionsparteien parallel dazu weiterverfolgen.

7. Zum Schutz der Mieter werden folgende Maßnahmen beschlossen:

a) Die Staatsregierung wird von der im Mietrechtsänderungsgesetz eröffneten Möglichkeit, die Kappungsgrenze bei der Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete in bestimmten Gemeinden von 20 % auf 15 % zu senken, Gebrauch machen.

b) Als Sofortmaßnahme wird das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für die Landeshauptstadt München bzw. Teile der Landeshauptstadt München eine Verordnung erarbeiten und nach Abstimmung mit der Landeshauptstadt München dem Ministerrat zur Beschlussfassung vorlegen, die die Kappungsgrenze von 20 % auf 15 % einer Mietpreiserhöhung innerhalb von drei Jahren begrenzt.

c) Das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ferner beauftragt, in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden unverzüglich Kriterien zu erarbeiten, um Gebiete festlegen zu können, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde besonders gefährdet ist, und hierüber bis Mai 2013 dem Ministerrat zu berichten. Kommunen, in denen diese Voraussetzungen vorliegen, können auf Antrag in die Verordnung aufgenommen werden. Die Verordnung wird mit Blick auf die Dynamik der Mietpreisentwicklung bis 31.12.2015 befristet.

8. Ein Verbot der Zweckentfremdung sichert innerstädtischen Wohnraum. Dem Landtag liegt derzeit ein Gesetzentwurf vor, der die Geltungsdauer des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Bayern bis 2017 verlängert.

9. Das Wohngeld, das seit 2009 nicht mehr angepasst wurde, sollte um mindestens 10 % erhöht und dabei auch die zwischenzeitlich gestiegenen Energiekosten berücksichtigt werden. Die Staatsregierung hat einen entsprechenden Entschließungsantrag bereits in den Bundesrat eingebracht.

Staatskanzlei, PM v. 12.03.2013