Gesetzgebung

StMJV: Merk zur Kritik Udes an der beabsichtigten Verordnung über die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen

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Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk weist die Kritik von Oberbürgermeister Ude an der für Bayern beabsichtigten Verordnung über die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen nachdrücklich zurück:

„Der Vorwurf, es solle keine gesetzliche Begrenzung geben, sondern ‘nur‘ eine Vorordnung, zeigt, dass die Kritik von keinerlei Sachkenntnis geprägt ist. Das Bundesgesetz gibt den Ländern eine Verordnungsermächtigung, und diese gilt es zu nutzen.“

Völlig neben der Sache liegt auch die Kritik daran, dass die Verordnung bis Ende 2015 befristet ist.

Merk: „Dies bedeutet, dass wir gerade im Interesse des Mieterschutzes die Verordnung schnell auf den Weg bringen wollen, aber wegen der rasanten Entwicklung auf dem Mietmarkt absehbar in zwei bis drei Jahren mit einer gegebenenfalls erweiterten Kappungsgrenzenverordnung nachlegen werden. Deshalb ist es nur sachgerecht, die Verordnung – wie übrigens bei Verordnungen in diesem Bereich, etwa der Wohnungsgebieteverordnung, ganz üblich – zeitlich zu begrenzen.“

StMJV, PM v. 14.03.2013