Gesetzgebung

StMI: Besoldungserhöhung 2013/2014

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Das Tarifergebnis für Bund und Länder vom 09.03.2013 soll 1:1 auf alle bayerischen Beamten einschließlich der bayerischen kommunalen Wahlbeamten übertragen werden. Sie sollen rückwirkend ab 01.01.2013 eine lineare Erhöhung der Bezüge um 2,65 Prozent erhalten und ab 01.01.2014 eine Erhöhung um 2,95 Prozent. Die Erhöhung wurde am 19.03.2013 vom Kabinett beschlossen und soll als Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden. Die Zahlung der erhöhten Bezüge soll im Vorgriff bereits ab Zahltag Mai 2013 veranlasst werden.

StMI, KIM – Kommunales aus dem Innenministerium v. 08.04.2013