Gesetzgebung

StMUK: Qualität der Ausbildung der Lehrkräfte gesichert und Mobilität erleichtert

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Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle zum heutigen Beschluss der Wissenschaftsminister zur Lehrerausbildung

„Die Wissenschaftsminister haben mit ihrem heutigen Beschluss den Stellenwert und die Qualität der Lehrerausbildung in Bayern anerkannt. Sie haben unsere Bemühungen um eine hohe Qualität der Ausbildung der Lehrkräfte gewürdigt. Zugleich erleichtert der Beschluss der Kultus- und der Wissenschaftsminister die Mobilität von Lehrkräften“, kommentiert Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle die Ergebnisse der Beratungen der Wissenschaftsminister heute in Berlin.

Die Wissenschaftsminister sind verantwortlich für die Ausbildung der Lehrkräfte an den Hochschulen, die Kultusminister aber entscheiden über die Einstellung der Absolventen der Hochschulen und legen gemeinsam mit den Wissenschaftsministern die Qualitätsstandards für die Lehrerausbildung fest.

Bayern hatte bei den Beratungen der Kultusministerkonferenz Anfang März erreicht, dass ein Qualitätssicherungsmechanismus in der Lehrerausbildung für eine mögliche Anstellung verankert wurde: Die Länder haben sich dazu verpflichtet, die KMK-Standards für die Lehrerausbildung umzusetzen und diese Umsetzung künftig zu kontrollieren.

Bayern hatte darüber hinaus drei Regelungen für die Aufnahme von Bewerbern in den Vorbereitungsdienst zum Lehramt bzw. für den Berufszugang für sich für die Zukunft geltend gemacht:

  1. Das konkrete Anstellungsverhältnis, etwa als Angestellte oder Beamte, regelt weiterhin jedes einzelne Land.
  2. Für Bayern gilt auch künftig als Zugangsvoraussetzung für das Lehramt an Grundschulen eine Prüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik, für das Lehramt an Mittelschulen eine Prüfung in Deutsch oder Mathematik. „Diese Regelung ist mir sehr wichtig, denn nur die nötige fachliche Qualifikation sichert einen qualitätsvollen Unterricht“, betonte der Minister.
  3. „Wir haben außerdem erreicht, dass für den Vorbereitungsdienst nur diejenigen Bewerber zugelassen werden, die die entsprechende Lehramtsbefähigung und die Fächerkombinationen mitbringen, die in Bayern auch ausgebildet werden.“ In Bayern absolvieren angehende Lehrkräfte zunächst ein erstes Staatsexamen. Bereits heute lässt Bayern als eines von wenigen Ländern ohne Zulassungsbeschränkung viele Bewerber aus anderen Ländern zum Vorbereitungsdienst zu.

Für Minister Spaenle ist diese Ergänzung sehr wichtig, da schon heute bayerische Schulen einen hohen personellen und organisatorischen Aufwand für die Referendarsausbildung leisten.

StMUK, PM v. 12.04.2013