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StMJV: Justizministerin Merk zum Untersuchungsausschuss M.

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Zu dem heute von SPD, Freien Wählern und Grünen vorgelegten Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in Sachen G. M. erklärt Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk:

„Ein Untersuchungsausschuss ist ein legitimes Instrument des Parlaments – und daher werden wir uns den Fragen selbstverständlich in aller Ausführlichkeit stellen. Wenn ich mir diese Fragen und die Überlegungen für die Zeugenliste anschaue, bestärkt mich das allerdings in meiner Überzeugung, dass es den Fragestellern weniger um Aufklärung oder gar um einen Nutzen für Herrn M., sondern vor allem um eine politische Showveranstaltung in Wahlkampfzeiten geht!

Soweit sich der Untersuchungsausschuss damit befassen soll, ob das Parlament richtig informiert wurde, sind die damit zusammenhängenden Fragen bereits in mehreren Sitzungen des Ausschusses für Verfassungs-, Rechts und Parlamentsfragen, der sich dafür viel Zeit genommen hat, ausführlich behandelt und klar beantwortet worden. Wenn sie jetzt nochmal gestellt werden, kann es dabei also kaum um eine weitere Klärung gehen. Nochmal im Klartext: Ich habe das Parlament stets zutreffend über alle relevante Tatsachen unterrichtet!

Das Gleiche gilt, soweit sich der Untersuchungsausschuss mit der Unterbringung Herrn M.s und seiner Strafanzeige befassen soll.

Und im Übrigen gilt: Was die entstandenen Zweifel an der Unterbringung angeht, habe ich den entscheidenden Schritt getan, indem ich sobald rechtlich möglich dafür gesorgt habe, dass ein unabhängiges Gericht nun die Gelegenheit hat, zu prüfen, ob das Verfahren wiederaufzurollen ist. Damit wird die Frage dort geklärt, wo sie hingehört. Der Sache wäre damit am meisten gedient, wenn man die Justiz nun ihre Arbeit machen ließe.

Stattdessen scheint mir der Ausschuss trotz aller gegenteiligen Bekundungen Gefahr zu laufen, in die Rolle eines Übergerichts zu schlüpfen.“

StMJV, PM v. 16.04.2013