Gesetzgebung

StMJV: Bayerns Justizministerin fordert Babyklappen weiter offenzuhalten

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Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert den Bundesgesetzgeber auf, die Babyklappen weiter offen zu halten.

„Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, wenn der Gesetzgeber Müttern in verzweifelter Situation jetzt die Möglichkeit der vertraulichen Geburt eröffnen will, also das Recht, auch ohne Angabe ihres Namens im Krankenhaus zu gebären, wobei sie ihre persönlichen Daten hinterlegen.“

Das eine zu tun, könne aber nicht heißen, das andere zu lassen.

„Für äußerste Notfälle brauchen wir weiterhin auch die Babyklappen“, so Merk. „So kommt das Neugeborene wenigstens schnell und zuverlässig in professionelle Hände – statt beispielsweise in irgend einem ungeschützten Hauseingang ausgesetzt zu werden.“

Das Argument, die Babyklappe weise keine einheitlichen Standards auf und sei zu wenig kontrolliert, lässt Merk nicht gelten.

„Das kann doch kein Grund sein, die lebensrettenden Klappen zu schließen. Sondern man muss eben entsprechende Standards entwickeln. Mein Haus beteiligt sich aktiv an einer entsprechenden Arbeitsgruppe.“

Außerdem setzt sich Merk nach wie vor für die Möglichkeit der anonymen Geburt im Krankenhaus ohne Namensangabe ein.

„Wenn die Mutter den Weg der vertraulichen Geburt nicht gehen will, muss auch eine anonyme Geburt möglich sein. Denn: Was nützt dem Kind das Recht auf Kenntnis seiner Abstammung, wenn es das Alter, in dem es sich darauf berufen kann, gar nicht erreicht?“

Die anonyme Geburt befindet sich gegenwärtig in einer rechtlichen Grauzone.

„Da müssen wir sie rausholen und klare Regeln schaffen, den Müttern Sicherheit geben“, so Merk.

Das Bundeskabinett hatte am 13. März 2013 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt vorsieht.

StMJV, PM v. 24.04.2013