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VG Ansbach: Giftäckerskandal Neuendettelsau – Die Biogasanlage bleibt stillgelegt

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Der ehemalige Betreiber der Biogasanlage in Neuendettelsau darf diese nicht wieder in Betrieb nehmen.

In der heutigen mündlichen Verhandlung vor der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach wurde durch den Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts deutlich gemacht, dass der Bescheid des Landratsamtes Ansbach vom 23. Mai 2011, in welchem die Genehmigung für eine Wiederinbetriebnahme der Biogasanlage versagt worden war, im Ergebnis rechtmäßig ist.

In der Verhandlung wurde unter anderem deutlich gemacht, dass bereits die von den Klägern eingereichten Bauunterlagen für eine Genehmigung des Bauvorhabens nicht ausreichend waren. Die Kläger nahmen daraufhin ihren am 3. Januar 2011 gestellten Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine erneute Inbetriebnahme der Biogasanlage zurück.

Im weiteren Verlauf der mündlichen Verhandlung wurde von der Bevollmächtigten der Kläger beantragt, gerichtlich festzustellen, dass die ursprüngliche Baugenehmigung des Landratsamtes Ansbach vom 12. November 1996 für den Betrieb der alten, seit 2002 behördlich stillgelegten Biogasanlage noch rechtswirksam ist.

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat die zuletzt genannte Feststellungsklage abgewiesen. Im Übrigen wurde das Verfahren durch die Kammer eingestellt, da sich der Rechtsstreit durch die Rücknahme des Antrags vom 3. Januar 2011 auf Erteilung einer Baugenehmigung für die erneute Inbetriebnahme einer Biogasanlage insoweit erledigt hatte.

VG Ansbach, U. v. 24.04.2013, AN 9 K 11.01244