Gesetzgebung

VG Regensburg: Organisator des Protestcamps iranischer Flüchtlinge in Regensburg bekommt Flüchtlingsstatus zugesprochen

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Das Verwaltungsgericht Regensburg hat der Klage auf Feststellung der Flüchtlingseigenschaft eines iranischen Asylbewerbers mit Urteil vom 30. April 2013 stattgegeben.

Der Kläger war im vergangenen Jahr unter anderem als Organisator des Protestcamps iranischer Flüchtlinge in Regensburg, im Rahmen des bundesweiten Protestmarsches der streikenden Flüchtlinge nach Berlin sowie bei den Aktionen gegen die iranische Botschaft in Berlin in Erscheinung getreten.

In der mündlichen Verhandlung ging es insbesondere um die Frage, ob sich der Kläger exilpolitisch derart exponiert hat, dass er dem iranischen Staat als ernsthafter Regimegegner erscheint und ihm deshalb bei einer Rückkehr in den Iran mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgungsmaßnahmen drohen.

Aus dem Urteil ergibt sich die Pflicht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, durch Erlass eines entsprechenden Bescheids nunmehr die Flüchtlingseigenschaft des Klägers festzustellen.

Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gestellt werden.

VG Regensburg, U. v. 30.04.2013, RO 4 K 12.30373