Das Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2013/2014 und weiterer Gesetze mit dem Ziel der Finanzierung von Bildungsausgaben (Haushaltsänderungsgesetz 2013/2014 – Bildungsfinanzierungsgesetz) vom 07.05.2013 wurde verkündet. Es tritt in Teilen rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft, im Übrigen am 02.10.2013.
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