Gesetzgebung

Landtag: Nach Diskussion um Verwandten-Beschäftigung – Oberster Rechnungshof prüft Landtagsverwaltung

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Eröffnungsgespräch zwischen Landtagspräsidentin und Präsident des ORH im Landtag

Der Bayerische Oberste Rechnungshof prüft die Landtagsverwaltung: Anlass ist die Diskussion um Abgeordnete, die eine Übergangsregelung aus dem Jahr 2000 genutzt haben, teilweise bis jetzt nahe Familienangehörige beschäftigen und aus der Mitarbeiterentschädigung bezahlen. Der Bayerische Landtag ändert am Donnerstag, 16. Mai 2013, das Abgeordnetengesetz und macht dieser Praxis ein Ende.

Die Prüfung durch den ORH begann mit einem Eröffnungsgespräch, das Landtagspräsidentin Barbara Stamm und ORH-Präsident Dr. Heinz Fischer-Heidlberger am Mittwoch, 15. Mai 2013, führten. Im Blickpunkt der fünf ORH-Prüfer sind alle Zuwendungen an die Mitglieder des Landtags: die Diät, die steuerfreie Kostenpauschale, die Mitarbeiterentschädigung und die IuK-Pauschale, kündigte Fischer-Heidlberger an. Zentrale Frage sei, wie weit das Landtagsamt seine Kontrollpflicht erfüllt habe.

„Es werden nicht die einzelnen Abgeordneten überprüft, sondern die Verwaltung“, betonte Landtagspräsidentin Barbara Stamm.

Einen Zeitplan gibt es nicht.

„Es geht um Gründlichkeit. Der ORH will qualitativ gute Arbeit abliefern, die nicht angegriffen werden kann“, sagte Präsident Fischer-Heidlberger.

Nachdem es sich um vertrauliche Tatbestände handle, werde es während der Prüfzeit keine Verlautbarungen geben. Die Empfehlungen des ORH sollen aber in die Neuregelung für die Beschäftigung von Mitarbeitern einfließen, was Landtagspräsidentin Stamm nachdrücklich begrüßte:

„Wir werden alles tun, um die Prüfung offensiv und positiv zu gestalten.“

Bayerischer Landtag v. 15.05.2013 (Heidi Wolf)