Gesetzgebung

Bayerischer Städtetag: Landtag beschließt Bildungsfinanzierungspaket – Zusätzliche Mittel für Bildung, Baumaßnahmen und Krippenausbau

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Der Städtetag begrüßt die zusätzlichen Mittel zur Bildungsfinanzierung, namentlich für den Krippenausbau. Die Ankündigung einer Erhöhung der Förderung für kommunale Schulen im Koalitionsvertrag wurde allerdings leider nicht umgesetzt.

Am 24. April hat der Landtag das Bildungsfinanzierungsgesetz beschlossen und damit eine zusätzliche Geldsumme zur Verfügung gestellt. Neben einer Kompensation für die wegfallenden Studiengebühren in Höhe von 219 Mio. Euro fließen 150 Mio. Euro in die frühkindliche und 52 Mio. Euro in die berufliche Bildung. Für die Abfinanzierung staatlicher Baumaßnahmen gibt es weitere 150 Mio. Euro, davon 20 Mio. Euro für den kommunalen Sportstättenbau. Zur Fortführung des Sonderinvestitionsprogramms Krippenbau ist bis zum 31.12.2014 ein weiterer Bewilligungsrahmen von 274 Mio. Euro eingeplant.

Die zusätzlichen Mittel können sich insgesamt positiv auswirken. Ein Wermutstropfen ist allerdings, dass nur private Berufsfachschulen für Altenpflege, Altenpflegehilfe und Kinderpflege sowie Fachakademien für Sozialpädagogik einen Schulgeldersatz erhalten sollen, nicht aber kommunale Schulen. Auch gibt es keinen Förderzuschlag für inklusionsbedingte Schulbaumaßnahmen. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Erhöhung der staatlichen Förderung für das kommunale Schulwesen lässt gleichfalls auf sich warten, obwohl eine staatlich-kommunale Arbeitsgruppe nachweisen konnte, dass die Bemessungsgrundlagen des Gesetzes nicht mehr der Realität entsprechen und eine Anhebung geboten ist.

Von den 150 Mio. Euro für die frühkindliche Bildung kommen 125 Mio. Euro einer Landtag beschließt Bildungsfinanzierungspaket Qualitätsoffensive für Vorschule und Grundschule zugute. Die Sprachförderung soll verbessert und die Zusammenarbeit zwischen Vorschule und Schule intensiviert werden. Angedacht ist unter anderem, dass die Kommunen arbeitslose Grundschullehrkräfte als Lern- und Qualitätsbegleiter im Übergangsbereich zur Schule anstellen. Der Staat will dafür einen Zuschuss von 90 Prozent bereitstellen. Konsequenter wäre es, wenn der Staat die erforderlichen Lehrkräfte selbst anstellen und bezahlen würde.

Für gebundene Ganztagsklassen an Grundschulen soll die Förderung in der ersten Klasse um 6.000 Euro jährlich und in der zweiten Klasse um 4.500 Euro erhöht werden. Diese Erhöhung war angesichts der geringeren Ausstattung mit Lehrerwochenstunden dringend notwendig. Die Diskrepanz der staatlichen Förderung zwischen gebundenen Ganztagsklassen einerseits und der weitaus größeren Anzahl von Mittags- sowie Nachmittagsangeboten andererseits bleibt jedoch weiter bestehen.

Wenig kommunalfreundlich gestaltete sich die Beteiligung der Kommunen im Gesetzgebungsverfahren. Sie wurden nicht einmal förmlich angehört. Im Interesse eines zügigen Vollzugs sollten die beteiligten Ministerien zumindest jetzt die Details der Umsetzung den kommunalen Spitzenverbänden umgehend offenlegen und mit ihnen abstimmen.

Bayerischer Städtetag, Informationsbrief Nr. 5/2013 (PDF, 116 KB)