Gesetzgebung

StMUK: Anmeldeverfahren zum Ersten Staatsexamen für Lehramtsstudenten wird erleichtert

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Zukünftige Lehramtsprüfungsordnung sieht Neuregelung vor – Lehramtsstudenten können Leistungsnachweise bis zum ersten Prüfungstermin nachreichen

Mit der neuen Lehramtsprüfungsordnung, die in diesem Sommer veröffentlicht wird, wird das Anmeldeverfahren für Lehramtsstudierende in Bayern erleichtert. Damit entfällt der bisher einheitliche Zulassungstermin, zu dem Studierende die nötigen ECTS-Punkte nachweisen müssen. Sie können künftig bis kurz vor ihrer ersten Examensprüfung die vorgeschriebenen Leistungen für die Anmeldung zum Examen nachreichen. Die Regelung gilt ab Veröffentlichung der Prüfungsordnung und damit bereits für die Absolventen im Frühjahr 2014.

Die bisher mitunter ungünstige terminliche Situation für Absolventen des modularisierten Lehramtsstudiums bei der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen an der LMU München ist bekannt. Seit einiger Zeit war das Kultusministerium daher mit der Universität im Gespräch, um Lehramtsstudenten auch dann die Anmeldung zum Examen zu ermöglichen, wenn die vorgeschriebenen Prüfungsleistungen in Form von ECTS-Punkten erst kurz vor dem Examenstermin erbracht worden sind.

Bei der Festlegung der Examenstermine muss auch berücksichtigt werden, dass die Absolventen ihre Ergebnisse so rechtzeitig erhalten, dass sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit dem Referendariat beginnen können.

An anderen bayerischen Universitäten, an denen es bereits Erfahrungen mit einer größeren Anzahl von Absolventen des modularisierten Lehramtsstudiums gibt, sind keine Schwierigkeiten bei der Anmeldung bekannt.

StMUK, PM v. 22.05.2013