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StMJV: Merk zieht erste Bilanz des neuen Zentralen Vollstreckungsgerichts für Bayern in Hof

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Gut vier Monate nach der Schaffung des Zentralen Vollstreckungsgerichts bei dem Amtsgericht Hof zum 1. Januar 2013 präsentiert Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk erste Ergebnisse:

„Hof startet durch! Das neue Schuldnerverzeichnis und die zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse haben sich bereits jetzt hervorragend bewährt! Bis Ende April gab es 14.920 Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis. 8.367 Vermögensverzeichnisse von Schuldnern wurden eingeliefert – Tendenz steigend. Pro Tag gehen zwischen 500 und 700 Sendungen und Datensätze in Hof ein!“

Merk weiter: „Es ist wichtig, dass Menschen, denen zum Beispiel von einem Gericht eine Forderung zugesprochenen wird, diese gegenüber ihrem Schuldnern dann auch tatsächlich durchzusetzen und an ihr Geld kommen können. Und diesen Menschen hilft es, dass sie sich jetzt in Hof zentral darüber informieren können, ob ihr Schuldner pfändbares Vermögen hat oder nicht.“

Zum 1. Januar 2013 war das Zwangsvollstreckungsverfahren in weiten Teilen reformiert worden. Um Gläubiger besser vor Zahlungsausfällen zu schützen, können Informationen aus dem bislang bei den einzelnen Amtsgerichten geführten Schuldnerverzeichnis jetzt bundesweit online über ein zentrales Vollstreckungsportal (www.vollstreckungsportal.de) abgerufen werden. Für Bayern wurde die Führung des Schuldnerverzeichnisses zentral dem Amtsgericht Hof übertragen, das auch die von den Gerichtsvollziehern und Vollziehungsbeamten in elektronischer Form eingereichten Vermögensverzeichnisse (früher: „eidesstattliche Versicherungen“) verwaltet.

Die Ministerin dankt den Mitarbeitern in Hof für ihre erfolgreiche Pionierarbeit:

„Beim Zentralen Vollstreckungsgericht setzen wir konsequent auf modernste Informationstechnik. Trotzdem bleibt der Einsatz unserer gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur in der Aufbauphase ein ganz entscheidender Faktor für den Erfolg!“

StMJV, PM v. 23.05.2013