Gesetzgebung

Pschierer: eGovernment – zuverlässig und bürgernah

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Finanzausschuss des Bundesrats empfiehlt Zustimmung zum E-Government-Gesetz des Bundes

„Das E-Government-Gesetz des Bundes wird als erster einheitlicher Rechtsrahmen der digitalen Verwaltung in Deutschland einen neuen Schub geben.“

Mit diesen Worten kommentierte der IT-Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer, heute die Empfehlung des Finanzausschusses des Bundesrats, dem E-Government-Gesetz auf der anstehenden Bundesratssitzung zuzustimmen:

„Durch die neuen Regelungen werden die elektronischen Verfahren einfacher, nutzerfreundlicher und effizienter.“

Bayern werde umgehend die Arbeiten für ein eigenes Bayerisches E-Government-Gesetz für Länder- und Kommunalverwaltungen aufnehmen.

„Wir werden auch in Bayern Schriftformerfordernisse reduzieren, Prozesse verschlanken und Bürokratie abbauen. Bei der innerbayerischen Umsetzung werden wir die Kommunen auch weiterhin eng einbinden. Ziel ist es, durch das Bayerische E-Government-Gesetz zusätzliche Einsparpotentiale für Bürger und Verwaltung zu nutzen“, betonte Pschierer.„Das ist ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau!“

Pschierer unterstrich die enge und erfolgreiche Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen im Gesetzgebungsverfahren:

„Der IT-Planungsrat unter Vorsitz Bayerns hatte hier maßgeblichen Einfluss. In Abstimmung aller Gebietskörperschaften konnten entscheidende Forderungen der Länder durchgesetzt werden. Dies gilt vor allem für eine technologieoffene Lösung beim Schriftformersatz.“

Pschierer hob weiter die mit dem E-Government-Gesetz verbundenen Einsparpotentiale für Bund, Länder und Kommunen hervor.

„Nach Schätzungen des Normenkontrollrats kann bei vollständiger Umsetzung des E-Government Gesetzes des Bundes mit jährlichen Einsparungen von 35 Millionen Euro beim Bürger, 208 Millionen Euro bei der Wirtschaft und 930 Millionen Euro bei der Verwaltung gerechnet werden. Zusätzliche erhebliche Einsparpotentiale sind durch die zu erwartende Verabschiedung von E-Government-Gesetzen auf der Ebene der Länder möglich“, sagte Pschierer.

StMF, PM v. 24.05.2013