Aktuelles

StMI: Feuerwehrführerschein auch in Österreich gültig

©pixelkorn - stock.adobe.com

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich erkennt seit April 2013 auf dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich den so genannten bayerischen Feuerwehrführerschein für Fahrzeuge und Gespanne für bis zu 4.750 kg bzw. 7.500 kg an.

Die Regelung lautet:

„In Deutschland werden vergleichbar zur Regelung des § 32b ebenfalls besondere Fahrberechtigungen für die Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsorganisationen etc. erteilt. Es besteht ein zweistufiges System, nämlich Berechtigungen zum Lenken von (Einsatz-)Fahrzeugen der jeweiligen Organisation mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse bis 4.750 kg oder (mit mehr und entsprechend intensiverer Ausbildung) bis 7.500 kg. Auch das Ziehen von Anhängern ist bis zu den genannten Gewichtsgrenzen, die diesfalls für die Fahrzeugkombination gelten, zulässig. Es ist jeweils die Lenkberechtigungsklasse B und zusätzlich ein Nachweis der Fahrberechtigung zum Lenken dieser Fahrzeuge mitzuführen. Die Detailregelungen hinsichtlich Ausbildung, Prüfung und Ausstellung des Nachweises werden in Deutschland auf Landesebene geregelt und sind demnach nicht in ganz Deutschland einheitlich. Aufgrund der praktischen Notwendigkeit wird festgelegt, dass Besitzer dieser deutschen Nachweise in Verbindung mit einem Führerschein für die Klasse B von dieser Fahrberechtigung in Österreich im gleichen Umfang wie in Deutschland Gebrauch machen dürfen.“

StMI, Blaulicht-Newsletter v. 27.05.2013