Gesetzgebung

StMJV: Gefahren des Cybercrime – Bayerns Justiz stellt sich der Herausforderung / Lücken beim gesetzgeberischen Instrumentarium

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Die aktuellen Erkenntnisse des Hasso-Plattner-Instituts, die gestern bekannt geworden sind, lassen aufhorchen: 66 % aller Unternehmen in Deutschland sollen im Netz bereits Geheimnisse gestohlen worden sein, 65 % aller Internetnutzer seien bereits Opfer Krimineller geworden.

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk dazu: „Cybercrime ist auch eine große Herausforderung für die Justiz. Wir stellen uns der Realität, dass heutzutage zum Beispiel der Bankräuber nicht immer zwingend mit der Pistole vor dem Bankschalter steht, sondern vom häuslichen Sofa aus das Konto mit gehackten Daten leerräumt.“

Die Realität des Cybercrime reicht dabei vom Betrug beim Internetkauf bis hin zur Wirtschaftsspionage und handfesten terroristischen Attacken.

„Ganz wichtig ist für mich auch, dass wir eine andere besonders widerliche Art des ‘Cybercrime‘ darüber nicht vergessen: Das Verbreiten von Kinderpornographie im Internet“, so Merk.

„Die bayerische Justiz stellt sich dieser Realität“, erklärt Merk.

So sind inzwischen bei sämtlichen bayerischen Staatsanwaltschaften IT-Ansprechpartner, bei den größeren Staatsanwaltschaften auch Sonderdezernenten zur Verfolgung von Internetkriminalität bestimmt.

„Und unsere Mitarbeiter werden ständig geschult. Dabei werden übrigens auch die Ermittlungsrichter mit einbezogen, die für wichtige Anordnungen im Bereich Cybercrime zuständig sind“, so Merk, in deren Ministerium ein eigenes Referat mit Themen des Cybercrime befasst und Ansprechpartner in diesem Fragen für andere Länder, den Bund und das Ausland ist.

„Es stellt aber eine ständige Herausforderung dar, hier stets auf der Höhe zu bleiben“, so Merk. „Dazu fehlt zum Teil das gesetzgeberische Instrumentarium. Dass den deutschen Ermittlern zum Beispiel immer noch unter Verstoß gegen das Europarecht die dringend benötigte Vorratsdatenspeicherung verweigert wird, ist unerträglich und muss sich ändern!“

StMJV, PM v. 05.06.2013