Gesetzgebung

Pschierer: Freiwilliges Engagement stärken – Steuerliche Verbesserungen und Bürokratieabbau für Vereine

©pixelkorn - stock.adobe.com

Ohne Ehrenamt wäre das gesellschaftliche Leben in Bayern ärmer.

„Die bayerischen Vereine leisten einen enorm wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Das erkennen wir an. Das neue Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes ist ein richtiger Schritt, die Vereine zu unterstützen und Vereinsarbeit zu erleichtern“, sagte Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer am Montag (10.6.) auf der Informationsveranstaltung zur Vereinsbesteuerung in Hof.

Das Ehrenamtspaket sieht u.a. die Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 2.400 Euro jährlich und der Ehrenamtspauschale auf 720 Euro vor. Zudem werden mit dem Gesetz bürokratische Hemmnisse abgebaut.

„Ein klares Signal der Anerkennung der Arbeit der Ehrenamtlichen und ihrer Organisationen“, freute sich Pschierer.

In Deutschland engagiert sich jeder Dritte ehrenamtlich. Bayernweit sind rund 4,5 Millionen Menschen in ihrer Freizeit freiwillig und unentgeltlich für andere Menschen aktiv. Auch in Hof und Umgebung herrscht ein reges Vereinsleben. Es gibt im Finanzamtsbezirk Hof rund 1.800 Vereine aus verschiedensten Bereichen wie Sozialarbeit, Sport, Kultur, Bildung und Heimatpflege.

„Menschen, die bereit sind, in Vereinen Verantwortung zu übernehmen, sind wichtiger denn je, denn sie vermitteln Werte, die für unsere Gesellschaft von zentraler Bedeutung sind“, lobte Pschierer und bedankte sich für deren wertvolle Arbeit.

Die 2011 vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen ins Leben gerufene Veranstaltungsreihe „Vereinsbesteuerung“ zeigt Vereinen in Fachvorträgen Möglichkeiten auf, wie sie steuerliche Schwierigkeiten vermeiden und Vergünstigungen nutzen können. Im Vordergrund stehen dabei die Vorteile der Gemeinnützigkeit, wie beispielsweise eine weitgehende Steuerbefreiung bei der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, die teilweise Umsatzsteuerfreiheit, die Möglichkeit, Spendenbescheinigungen auszustellen sowie die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale.

„Den Vereinen bietet der Abend eine einmalige Gelegenheit, sich über grundsätzliche und aktuelle Themen rund um Steuern und Vereine zu informieren“, betonte Pschierer.

Die neuen Regelungen im Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes treten rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft. Neben der Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale wurde auch die zivilrechtliche Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern und Mitgliedern von Vereinsorganen beschränkt. Diese haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Zudem erleichtern einfachere steuerliche Regelungen die Vereinsarbeit. So wird zum Beispiel die Frist zur Mittelverwendung um ein Jahr verlängert, die Bildung einer freien Rücklage erleichtert und eine Wiederbeschaffungsrücklage gesetzlich verankert.

StMF, PM v. 10.06.2013