Gesetzgebung

StMWIVT: Zeil begrüßt Verabschiedung der Reservekraftwerksverordnung durch das Bundeskabinett

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Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Martin Zeil ist erleichtert, dass sich die Bundesregierung heute endlich auf die neue Reservekraftwerksverordnung verständigt hat.

„Diese Verordnung ist ein wichtiger erster Schritt, um die Stromversorgung der bayerischen Haushalte und Betriebe auch nach den nächsten Kernkraftwerksabschaltungen zu sichern“, erklärt der Minister.

„Ich habe bis zuletzt Druck gegenüber Berlin gemacht, damit das Bundeswirtschafts- und das Bundesumweltministerium ihre kleinlichen Detailstreitigkeiten beilegen und die Verordnung verabschieden.“

In der Reservekraftwerksverordnung ist unter anderem geregelt, dass die Bundesnetzagentur den Bedarf für neue und für die Stabilität des Stromversorgungssystems zwingend erforderliche Reservekraftwerke bis September verbindlich feststellen muss. Auf dieser Grundlage schreiben dann die Netzbetreiber die entsprechenden Kraftwerke aus.

„Bayern wird bei der Standortsuche alle erdenkliche Hilfe leisten und für schnelle Genehmigungsverfahren sorgen“, versichert Zeil.

„Die Stromversorgung Bayerns muss auch dann sicher sein, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht. Alles andere wäre ein Scheitern der Energiewende. Und das lassen wir nicht zu“, betont der Minister.

Nach Auffassung des Ministers ist die Verordnung allerdings nur ein erster Schritt.

„Reservekraftwerke vom Netzbetreiber ausschreiben und bezahlen zu lassen, kann nur eine vorübergehende Notlösung sein. Auf Dauer brauchen wir neue Regeln für den Strommarkt, die Investitionen in Kraftwerke, die jederzeit verlässlich Strom produzieren, wie zum Beispiel Gaskraftwerke, wieder rentabel machen.“

Die Vorschläge Bayerns und zahlreiche wissenschaftliche Gutachten dazu lägen auf dem Tisch.

„Zur Einführung derartiger Kapazitätsmechanismen gibt es keine Alternative“, ist Zeil überzeugt.

StMWIVT, PM v. 12.06.2013