Gesetzgebung

StMJV: Justizministerkonferenz will Verbesserungen bei Käuferrechten prüfen

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Merk: „Ich sehe Gesetzeslücken bei Garantie und Gewährleistung, die zum Nachteil für die Verbraucher sind.“

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk freut sich, dass die Justizministerkonferenz ihrem Antrag gefolgt ist und den Verbesserungsbedarf bei den Rechten von Verbrauchern bei Kaufverträgen in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit den Verbraucherschutzressorts prüfen lassen wird.

„Das geltende Gewährleistungsrecht gibt meines Erachtens auf eine Reihe von Fragen keine zufriedenstellenden Antworten“, so Merk.

„Auf unsere Initiative hat die Verbraucherschutzministerkonferenz am 17. Mai 2013 die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zu diesem Thema beschlossen. Mit der Beteiligung der Justizressorts holen wir uns die Spezialisten ins Boot.“

Die Ministerin weist in diesem Zusammenhang auf eine vom Verbraucherzentrale Bundesverband im letzten September veröffentlichte Studie hin, wonach Einzelhandelsunternehmen bei Mängeln der Kaufsache überwiegend (in 76 % der Fälle) erst einmal auf die parallel bestehende Garantie des Herstellers verweisen.

„Damit weichen sie ihren eigenen Gewährleistungspflichten als Verkäufer aus. Und das kann empfindliche Nachteile für den Käufer haben – etwa wenn ihm nach einem erfolglosen Reparaturversuch des Herstellers später vom Händler entgegen gehalten wird, dass der Defekt erst durch den Reparaturversuch entstanden sei“, so Merk.

„Ich halte das für ungerecht. Der Verbraucher darf keinen Nachteil haben, wenn der Händler ihn auf die Garantie des Herstellers verweist. Wir brauchen hier im Gesetz eine klare Regelung.“

Regelungsbedarf sieht die bayerische Ministerin auch in anderen Fragen:

„Wenn nach einer Reparatur oder einem Austausch die Ware wieder kaputt geht, wie lange gelten in diesem Fall die Gewährleistungsrechte? Beginnen die Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche dann neu oder laufen sie einfach weiter? Wer trägt die Verantwortung dafür, wenn der Käufer die Ware zur Reparatur an den Händler zurückschickt und sie unterwegs verlorengeht? – Das sind nur einige der Punkte, in denen wir das geltende Kaufrecht meines Erachtens weiterentwickeln und Klarheit schaffen müssen!“

StMJV, PM v. 13.06.2013