Gesetzgebung

Landtag: Verfassungsänderung in fünf Punkten – Landtag bringt Reform auf den Weg

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Rund zehn Jahre nach der letzten Reform der Bayerischen Verfassung haben die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats bei geplanten Änderungen der Verfassung wieder das letzte Wort. Bei der Landtagwahl am 15. September 2013 entscheiden sie nicht nur über die zukünftige Zusammensetzung des bayerischen Parlaments, sondern – per Volksentscheid – auch über fünf neu Staatsziele: die Verankerung der „Schuldenbremse“ in der Verfassung, die Förderung des Ehrenamts sowie gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in Stadt und Land. Außerdem soll künftig in der Verfassung niedergeschrieben werden, dass der Landtag mehr Kompetenzen bei europäischen Entscheidungen erhält und die Gemeinden finanziell angemessen ausgestattet werden. Der Landtag stimmte in der Plenarsitzung am 20. Juni 2013 mit 131 der 187 Stimmen für diese Reformen und ebnete damit mit Zweidrittelmehrheit den Weg für den Volksentscheid.

Vertreter der Fraktionen von CSU, FDP, SPD und FREIE WÄHLER würdigten den am 12. Dezember 2012 eingereichten, gemeinsamen Gesetzentwurf in der nun vorliegenden Fassung:

„Das ist eine Art Sternstunde der Demokratie“, erklärte Alexander König, Parlamentarischer Geschäftsführer (CSU).

Das Parlament stelle damit die sachliche Arbeit in den Mittelpunkt – zum Wohle des Bürgers.

Franz Schindler (SPD), Vorsitzender des Verfassungsausschusses, zeigte sich überzeugt, dass auch der Vater der Bayerischen Verfassung, der Sozialdemokrat Wilhelm Hoegner, diese Reform mitgetragen hätte. Was 1946 in die Verfassung geschrieben worden sei, sei immer noch modern und zeitgemäß und „genauso identitätsstiftend für unser Land wie der Watzmann oder der Chiemsee“. Allerdings, so Schindler, sei es geboten, von Zeit zu Zeit behutsam Änderungen vorzunehmen, ohne den freiheitlichen Kern der Verfassung anzutasten.

Florian Streibl betonte, dass in dem gemeinsamen Gesetzentwurf sehr viel „Herzblut“ der FREIEN WÄHLER stecke. Er hob vor allem die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land hervor: Angesichts der weltweit stark zunehmenden Verstädterung sei das ein ganz zentraler Punkt. FDP-Fraktionschef Thomas Hacker unterstrich ebenfalls, dass die Änderungen es wert seien, vom Landtag über die nächste Hürde gehoben zu werden, damit die Bürgerinnen und Bürger im Herbst die Bayerische Verfassung ändern könnten.

Als einzige Fraktion lehnen die Grünen die geplanten Verfassungsreformen ab. Sie stimmten gegen die Änderungen. Mit Blick auf die vorgesehenen Staatszielbestimmungen sprach ihre rechtspolitische Sprecherin Christine Stahl von „unverbindlichen Programmsätzen“ und „Regierungslyrik, die niemandem weht tut, niemanden fordert und niemanden etwas kostet“. Populistischer Pathos sei aber kein Ersatz für eine aktive, handelnde Politik, erklärte die Grünen-Politikerin.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) warb ausdrücklich für den Gesetzentwurf:

„Er ist gut für die Zukunft unseres Freistaates Bayern.“

Er kündigte an, dass der Volksentscheid gleichzeitig mit der Landtagswahl erfolgen solle. Geplant seien fünf getrennte Abstimmungen auf einem Stimmzettel.

Überblick: Darum geht´s bei den geplanten Verfassungsänderungen

Künftig sollen in der Bayerischen Verfassung die Förderung und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern sowie die Förderung des ehrenamtlichen Engagements für das Gemeinwohl als Staatsziele aufgenommen werden.

Um dem Gewicht der kommunalen Finanzhoheit Rechnung zu tragen, sollen außerdem die Grundsätze, die der Bayerische Verfassungsgerichtshof zum Anspruch der Gemeinden gegen das Land auf eine angemessene Finanzausstattung entwickelt hat, nun auch in der Verfassung abgebildet werden.

Das Ziel eines Haushalts ohne neue Schulden, das seit dem Jahr 2000 bereits in der Bayerischen Haushaltsordnung verankert ist, soll ebenfalls in der Bayerischen Verfassung festgeschrieben werden.

Vorgesehen ist außerdem die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Staatsregierung, den Landtag über Angelegenheiten der europäischen Union zu unterrichten. Falls das Recht der Gesetzgebung des Landtags durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union betroffen ist, soll die Staatsregierung durch Gesetz gebunden werden, insbesondere hinsichtlich ihres Abstimmungsverhaltens im Bundesrat.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Aus dem Plenum v. 20.06.2013 (Katja Helmö)