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StMAS: Ausbau Familienstützpunkte

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„Noch nie war eine Elterngeneration so verunsichert und so hohen Anforderungen ausgesetzt wie die heutige. Generationenwissen über Erziehung und den Umgang mit Babys wird kaum mehr weitergegeben und fällt nicht einfach vom Himmel, sondern entwickelt sich in einem ständigen achtsamen Lernprozess. Bayern lässt seine Eltern damit nicht allein, sondern setzt alles daran, sie für diese Herausforderung stark zu machen! Als wichtige Anlaufstelle in Sachen Elternkompetenz haben 11 bayerische Städte und Landkreise dank meiner Förderung in den letzten beiden Jahren insgesamt 57 Familienstützpunkte eröffnet, die den Eltern mit Rat und Tat zur Seite stehen und durch das örtliche Familienbildungs- und Beratungsangebot lotsen. Die Stützpunkte kommen bei den Familien sehr gut an, denn sie signalisieren auch: Es ist ganz normal, dass Eltern Fragen haben oder hin und wieder verunsichert sind. In solchen Situationen können sie von der Erfahrung und dem Fachwissen Dritter enorm profitieren. Deshalb freue ich mich, mit einer neuen Förderrichtlinie, die am 1. Juli in Kraft tritt, den Startschuss für den bayernweiten Ausbau der Familienstützpunkte geben zu können“, so Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer bei der heutigen Eröffnung der neuen Räumlichkeiten des Familienstützpunkts Augsburg Nordwest.

Haderthauer weiter: „Landräte und Oberbürgermeister können jetzt dem Vorbild von Augsburg und den anderen Modellstandorten folgen und damit zeigen, dass sie Familienfreundlichkeit als Standortfaktor der Zukunft erkannt haben. Der Freistaat stellt allein dieses und nächstes Jahr insgesamt 3,5 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung. Die Familienstützpunkte sind aber nur eine von vielen Initiativen, mit denen wir in Bayern den Standard für Familien setzen. Insgesamt nimmt die Bayerische Staatsregierung jährlich rund 33 Millionen Euro für die Kinder- und Jugendhilfe in die Hand. Dadurch können die bayerischen Familien auf ein breit gefächertes Netz an Unterstützungsleistungen zurückgreifen, von den 180 Erziehungsberatungsstellen über die Schreibabyberatung bis hin zu den flächendeckend etablierten Koordinierenden Kinderschutzstellen.“

Voraussetzung für eine Teilnahme am Förderprogramm für Familienstützpunkte ist eine Beteiligung der Landkreise und kreisfreien Städte in gleicher Höhe wie die staatliche Förderung. Diese beträgt je nach Geburtenzahl vor Ort für die ersten zwei Jahre der Beteiligung am Programm bis zu 40 Euro pro Kind und bis zu 30 Euro ab dem dritten Jahr.

Weitere Informationen und die neue Förderrichtlinie sind abrufbar unter www.stmas.bayern.de/familie/bildung/stuetzpunkt.php.

StMAS, PM v. 25.06.2013