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StMJV: Untersuchungsausschuss M. – Justizministerin Dr. Beate Merk weist heutige Vorwürfe der Opposition als üble Diffamierung zurück

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Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk weist die erneuten Verdächtigungen des Abgeordneten Florian Streibl (Freie Wähler) zum Untersuchungsausschuss „Fall G. M.“ entschieden zurück.

„Das ist infam“, so Merk. „Ich habe im Untersuchungsausschuss erklärt, dass mir der Innen-Revisionsbericht der HVB erst auf meine persönliche Anforderung vom 9. November 2012 hin vorgelegt wurde. Und das ist die Wahrheit.“

Auch die zuständigen Referatsleiter erklären, dass dem Ministerium der Bericht erst am 9. November 2012 vorlag.

Auch die Frage, wann der Text eines Wiederaufnahmeantrags vom Dezember 2012 dem Ministerium vorlag, lässt sich leicht klären. Bei dem Schreiben der Regensburger Staatsanwaltschaft vom Dezember 2012 handelte es sich um ein Internum der Staatsanwaltschaft, das dem Generalstaatsanwalt vorgelegt, von diesem aber nicht gebilligt und auch nicht an das Ministerium weitergeleitet wurde. Dieser Entwurf wurde dem Ministerium erst durch die Anforderung der Unterlagen im Rahmen der Vorlage der Akten der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft an den Untersuchungsausschuss Anfang Mai 2013, also zeitlich nach dem bereits gestellten Wiederaufnahmeantrag, bekannt. Ein anderer, zeitlich späterer Entwurf der Staatsanwaltschaft vom Februar 2013 wurde über den Generalstaatsanwalt am 7. Februar 2013 vorgelegt.

StMJV, PM v. 28.06.2013