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StMUK: Bayerns Kultusministerium informiert über Vorgehen an der Privaten Fachoberschule in Schweinfurt

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Ministerialbeauftragter ist vor Ort – Schulaufsichtliche Prüfung hat begonnen – Beratungsangebot für Schüler – Private Schulen haben verfassungsrechtlich großen Gestaltungsfreiraum

Das Bayerische Kultusministerium informiert über den Stand des Vorgehens im Zusammenhang mit den schriftlichen Prüfungen der Schülerinnen und Schüler der Privaten Fachoberschule in Schweinfurt zum Erwerb der Fachhochschulreife:

  1. Das Bayerische Kultusministerium unterstützt die Schülerinnen und Schüler der staatlich genehmigten Privaten Fachoberschule in Schweinfurt. Die Schüler der privaten Fachoberschule können grundsätzlich im Rahmen der Schulordnung auf eine Staatliche Fachoberschule in der Region wechseln und hier ihren schulischen Weg fortsetzen. Das Kultusministerium steht den Schülern und ihren Eltern als Ansprechpartner zur Verfügung.
  2. Der Ministerialbeauftragte für die Fachober- und Berufsoberschulen in Nordbayern prüft die Situation an dieser Schule schulaufsichtlich. Er befindet sich heute vor Ort und führt zunächst Gespräche mit Schulträger, Schulleitung und Lehrkräften.
  3. Der Ministerialbeauftragte unterbreitet den Schülerinnen und Schülern der privaten Fachoberschule sowie deren Eltern zeitnah ein Informations- und Beratungsangebot.
  4. Die Privatschulen genießen in Deutschland einen breiten pädagogischen Gestaltungsfreiraum. Die staatliche Schulaufsicht kann nur in diesem rechtlich vorgegebenen Rahmen erfolgen.
  5. Die Schulaufsicht hat Schulträger, Schulleitung und Fachlehrkräfte seit deren Gründung 2011 begleitet. Zu Beginn des laufenden Schuljahres 2012/2013 hat der Ministerialbeauftragte mehrfach Schulträger, Schulleitung und Lehrkräfte über Voraussetzungen, Anforderungen und Abwicklung der Prüfungen zur Fachhochschulreife informiert und eine weiterreichende Beratung angeboten.

StMUK, PM v. 02.07.2013