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Landtag: Innenausschuss – Mitglieder diskutieren Vorfälle bei der Rosenheimer Polizei

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Für Ermittlungen gegen Polizeibeamte gibt es seit dem 1. März 2013 im Bayerischen Landeskriminalamt ein neues, zentrales Dezernat. Das Innenministerium nahm einen Vorfall im September 2011 auf der Polizeiwache des Rosenheimer Volksfestes zum Anlass, eine solche Spezialdienststelle einzurichten. Bei dem Fall in Rosenheim hatte der damalige Leiter der Polizeiinspektion einen Jugendlichen erheblich am Kopf und an den Zähnen verletzt. Vertreter des Innenministeriums legten am 3. Juli 2013 dazu im Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit einen detaillierten Bericht vor. Zu Eskalationen bei Einsätzen der Rosenheimer Polizei war es auch in einem zweiten Fall gekommen, über den ebenfalls im Ausschuss diskutiert wurde.

Im ersten Fall war ein alkoholisierter 15-Jähriger nach einer Rauferei auf dem Rosenheimer Herbstfest vom damaligen Dienststellenleiter auf die Wiesn-Wache gebracht worden, wo der Polizeibeamte dem gefesselten Jugendlichen wegen seines „weiter andauernden renitenten Verhaltens“ schließlich mindestens zweimal den Kopf gegen die Wand gestoßen hatte. Bei den Stößen hatten sich unter anderem vier Zähne des Jugendlichen gelockert, zwei Zähne gingen verloren.

In einem weiteren Fall, im November 2010 in Schechen, eskalierte die Situation, als Polizeibeamte in Zivilkleidung im Zuge der Vollstreckung eines Vorführbefehls des Amtsgerichts Rosenheims eine Frau um Informationen und schließlich um Bekanntgabe ihrer Identität ersuchten. Die Frau weigerte sich und wollte sich in ihrer Wohnung verschanzen. Es kam zu einem Gerangel, bei dem die Familienangehörigen der Frau schließlich versucht hatten, die Polizeibeamten tätlich anzugreifen – allerdings ohne Erfolg.

Beide Fälle sind inzwischen straf-, disziplinar- und zivilrechtlich intensiv überprüft und aufgearbeitet worden, wie Vertreter des Innenministeriums in ihrem Bericht veranschaulichten. Laut Ministerium ist im ersten Fall der Rosenheimer Polizeichef wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Nach Abschluss des Strafverfahrens muss er im Rahmen des gegen ihn eingeleiteten Disziplinarverfahrens zusätzlich auch noch mit der Beendigung seines Beamtenverhältnisses rechnen.

Im zweiten Fall wurde das wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitete Verfahren zwischenzeitlich mit Zustimmung aller Verfahrensbeteiligter „wegen geringer Schuld“ eingestellt. Dienstrechtliche Konsequenzen wird dieser Fall laut Innenministerium für die Beamten nicht haben, da in Schechen die Aggressionen von den Familienangehörigen ausgegangen seien.

Im Zuge der Aufarbeitung der Vorfälle bei der Rosenheimer Polizei war – mit Blick auf einen möglichen polizeilichen Korpsgeist – die Sorge hinsichtlich einer möglichen Befangenheit der Polizei laut geworden. Das Innenministerium nahm dies nun zum Anlass, Zuständigkeiten im Bereich der Ermittlungen gegen Polizeibeamte neu zu strukturieren:

„Um für mehr Transparenz gleich von Ermittlungsbeginn an sowie auch mehr Akzeptanz beim Bürger zu sorgen, wurden in einem ersten Schritt mit Wirkung vom 01.03.2012 zunächst zwei spezielle Dienststellen für interne Ermittlungen in München und Nürnberg geschaffen, die nunmehr, um jeden Anschein der Befangenheit vorzubeugen, dem Bayerischen Landeskriminalamt unterstellt wurden. Seit dem 01.03.2013 ist dort ein neues Dezernat mit zwei Sachgebieten in Nürnberg und München für Ermittlungen gegen Polizeibeamte zentral zuständig“, heißt es dazu im Bericht des Innenministeriums.

Mitglieder des Ausschusses werteten die erfolgte Auslagerung der Ermittlungsstelle für derartige Vorfälle an das LKA übereinstimmend als richtigen Schritt. Es sei zu begrüßen, dass disziplinarrechtliche Ermittlungen künftig nicht mehr durch eine benachbarte Dienststelle durchgeführt würden, erklärte Christine Kamm (Bündnis 90/Die Grünen).

„Darauf hätte man schon früher kommen können“, kommentierte Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER).

Dr. Florian Herrmann (CSU) und Harald Schneider (SPD) hoben hervor, dass die Aufklärungsarbeit und der Rechtsstaat funktionierten. Schwarze Schafe, die sich rechtswidrig verhielten, würden konsequent zur Rechenschaft gezogen.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Aus den Ausschüssen (kh)