Gesetzgebung

Staatskanzlei: Bundesratsministerin Müller zum Bundesrat am 5. Juli

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„Drei-Prozent-Klausel im Europawahlgesetz angemessene Mindestschwelle, Zersplitterung des Votums gefährdet das reibungslose Zusammenspiel zwischen den europäischen Institutionen  / Fluthilfe-Fonds Signal der gesamtstaatlichen Solidarität mit den Hochwassergeschädigten, Spielräume für wichtige Zukunftsinvestitionen in den Hochwasserschutz nutzen / Entwurf zur EU-Fluggastverordnung nachbessern“

Zum Europawahlgesetz

Bayern unterstützt nach den Worten von Bundesratsministerin Emilia Müller die Einführung einer Drei-Prozent-Klausel im Europawahlgesetz:

„Die Bedeutung des Europäischen Parlaments ist im Zuge des Lissabonner Vertrages gestiegen. Das Europäische Parlament hat in wichtigen Bereichen wie Landwirtschaft, Energie, Haushalt, Justiz und Inneres mehr Macht und Verantwortung. Die neu eingeführte Wahl des Kommissionspräsidenten unterstreicht das zusätzliche Gewicht des Europäischen Parlaments. Das Parlament gewinnt im politischen Prozess der EU an Bedeutung. Damit rückt die Frage der Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments stärker in den Fokus. Wir brauchen deshalb auch im Europäischen Parlament angemessene Mindestschwellen, um eine Blockade der politischen Willensbildung zu verhindern und die Stabilität in der europäischen Volksvertretung zu gewährleisten. Eine ungebremste Zersplitterung des Votums würde die Handlungsfähigkeit des Parlaments schwächen und die Balance der europäischen Institutionen gefährden.“

Zum Fluthilfe-Fonds

„Mit seiner Zustimmung zum Fluthilfe-Fonds setzt der Bundesrat ein Signal der gesamtstaatlichen Solidarität mit den Hochwassergeschädigten. Die Einigung mit dem Bund und die Beteiligung auch der nicht betroffenen Länder zeigt: In Krisensituationen steht Deutschland zusammen. Den Betroffenen in den Hochwassergebieten wird schnell geholfen“, erklärte Bayerns Bundesratsministerin Emilia Müller.

Müller begrüßte, dass mit dem Aufbauhilfefonds neben der Beseitigung der Hochwasserschäden und dem Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur auch die von den Ländern ergriffenen Sofortmaßnahmen finanziert werden können:

„Bayern wird die Spielräume für wichtige Zukunftsinvestitionen in den Hochwasserschutz nutzen und Planungsverfahren und Bauprojekte verstärkt vorantreiben.“

Zur EU-Fluggastverordnung

Bayerns Bundesratsministerin begrüßte den EU-Vorschlag zur Neuregelung der Fluggastrechte.

„Der europäische Vorstoß ist wichtig. Mit der Verordnung wird jetzt klargestellt, dass Luftfahrtunternehmen nicht nur bei der Annullierung von Flügen, sondern auch bei großen Verspätungen zu Ausgleichszahlungen verpflichtet sind. Damit kann der Passagier in diesen Fällen zukünftig auf gesicherter Rechtsgrundlage seinen Entschädigungsanspruch geltend machen. Gleiches gilt bei Anschlussflügen, wenn der Zubringerflug verspätet ist. Das sind gute Nachrichten für alle Fluggäste in Europa.“

Nach Auffassung der Ministerin muss die Kommission allerdings ihren Entwurf noch nachbessern:

„Im Falle einer Annullierung oder Verspätung sollen die Fluggäste nicht erst 30 Minuten nach der planmäßigen Abflugzeit, sondern bereits vor der Abflugzeit über alle wesentlichen Umstände informiert werden. Nur dann kann der Passagier ohne Verzögerungen entsprechend umplanen. Zudem droht der Anspruch auf anderweitige Beförderung weitgehend leer zu laufen, wenn er erst nach einer Wartezeit von 12 Stunden zum Tragen kommt. Gerade bei einer witterungsbedingten Absage von Kurzstreckenflügen muss der Fluggast alle Weiterreisemöglichkeiten ausschöpfen können, um sein Reiseziel beispielsweise durch Umsteigen auf die Bahn so rasch wie möglich zu erreichen.“

Staatskanzlei, PM v. 04.07.2013