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Staatskanzlei: Müller zur Bund-Länder-Einigung zur Förderung in Grenzgebieten

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„Nationale Sonderregelung gibt Grenzregionen Ostbayerns Spielraum im Wettbewerb mit Höchstfördergebieten in Tschechien“

Bayerns Europaministerin Emilia Müller hat die Einigung zwischen Bund und Ländern für eine Auffanglösung für die nationale Ausgestaltung der Fördergebiete begrüßt:

„Dies ist ein gutes Signal für die Unternehmen in Ostbayern an der Grenze zur Tschechischen Republik. Nun wird es möglich sein, alle bayerischen Landkreise an der Grenze zu Tschechien einschließlich der Städte Hof und Weiden bei der Vergabe der Fördergebiete zu berücksichtigen. Wir werden weiterhin unternehmerische Investitionen in den Grenzgebieten in ausreichendem Umfang fördern können. Damit ist sichergestellt, dass das Fördergefälle zu den tschechischen Höchstfördergebieten wirksam begrenzt wird. Dies gibt der dortigen Wirtschaft für die nächsten Jahre ein verlässliche positive Perspektive. So können wir zu einem guten Teil die Verwerfungen ausgleichen, die die EU-Kommission mit Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia bei der Neugestaltung der Regionalförderung auf EU-Ebene ausgelöst hat.“

Europaministerin Müller verwies darauf, dass Bayern von Anfang an auf EU-Ebene und Bundes-Ebene darauf hingewirkt habe, dass bisherige Fördergebiete in den Grenzregionen nach wie vor Unterstützung erhalten können.

Müller: „Wie Wettbewerbskommissar Almunia unsere Argumente einfach vom Tisch gewischt hat, war schwer erträglich. Um so erfreulicher ist es, dass auf nationaler Ebene eine abgewogene und sinnvolle Lösung gefunden werden konnte.“

Staatskanzlei, PM v. 04.07.2013