Gesetzgebung

StMWIVT: Wirtschaftsminister Zeil begrüßt Bund-Länder-Einigung auf Fördergebiete für Ostbayern / EU nicht aus der Pflicht entlassen

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Erfreut reagiert Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil auf die gestern zwischen Bund und Ländern gefundene Auffanglösung für die Ausgestaltung der Fördergebiete:

„Ich bin froh, dass es auf mein Drängen hin gelungen ist, in schwierigen Verhandlungen für die Grenzregionen Ostbayerns doch noch eine nationale Sonderlösung zu erreichen, die das Fördergefälle zur Tschechischen Republik wirksam begrenzt. Dieses Ergebnis kann das Grenzland aufatmen lassen.“

Bayern werde auch in Zukunft C-Fördergebiete im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘ (GRW) ausweisen können.

Gleichzeitig bekräftigt Zeil: „Bayern besteht gegenüber der Europäischen Kommission nach wie vor auf dem alten Sondergebietsplafond. Die EU bleibt in der Pflicht, die von ihr geschaffenen Ungerechtigkeiten zu beseitigen.“

Zeil moniert noch einmal deutlich, dass Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia sich sogar über die Empfehlungen der Europäischen Regierungschefs hinweggesetzt und die besondere Situation der Grenzregionen in den Regionalleitlinien nicht berücksichtigt habe. Zudem habe Kommissar Almunia den Gesamtplafond für Deutschland noch einmal deutlich gekürzt.

„Das grenzt an eine Unverschämtheit und zeigt einmal mehr, dass der Europäischen Kommission die Probleme vor Ort fremd sind“, kritisiert Zeil.

Um den kompletten Verlust der besonderen Fördermöglichkeiten für arbeitsplatzschaffende Investitionen von Unternehmen im bayerischen Grenzland abzuwenden, habe Bayern die jetzt gefundene nationale Sonderlösung forciert.

„Alle Grenzlandkreise einschließlich der Städte Hof und Weiden werden in der neuen Fördergebietskulisse Berücksichtigung finden können“, betont Zeil.

Damit könnten rund zwei Drittel der bisherigen C-Fördergebiete in der Grenzregion gesichert werden.

„Das ist nicht die Ideallösung, nach der eiskalten Verweigerung des Sondergebietsplafonds durch die EU-Kommission aber eine für Bayern zufriedenstellende Perspektive“, so der Wirtschaftsminister.

Bedeutenden Anteil an diesem Ergebnis habe das Bundeswirtschaftsministerium, das die Verhandlungen um die von allen Ländern begehrten Fördergebiete moderiert und Bayern unterstützt habe.

Zeil weiter: „Mein besonderer Dank geht daher an Bundesminister Dr. Rösler aber auch die anderen Länder, die Verständnis für die schwierige Situation an der Grenze zur Tschechischen Republik zeigen.“

Nach den üblichen Regularien zur Verteilung der GRW-Fördergebiete, die grundsätzlich auf die Strukturschwäche der jeweiligen Region abstellen, wäre Bayern eigentlich komplett aus der GRW ausgeschieden.

„Ich werde dem Ministerrat jetzt umgehend einen Vorschlag für die Aufteilung der Fördergebiete an der Grenze zur Tschechischen Republik unterbreiten“, stellt Zeil das weitere Vorgehen dar.

Mit der jetzt gefundenen Lösung wird das Fördergefälle zur Tschechischen Republik auf 15 Prozentpunkte begrenzt. Auch in Nordbayern konnte eine deutliche Reduzierung des Fördergefälles erreicht werden. Damit wird einer Forderung der Bayerischen Staatsregierung Rechnung getragen. Sachsen und Thüringen werden ab 2014 aus der Höchstförderung ausscheiden und nur noch C-Fördergebiet der GRW werden. Das Fördergefälle zu Bayern wird sich hier deutlich von jetzt bis zu 30 Prozentpunkten auf maximal 15 Prozentpunkte, ab 2018 auf nur noch maximal zehn Prozentpunkte reduzieren.

Nach dem gestern zwischen Bund und Ländern gefundenen Kompromiss erhält Bayern im Rahmen der GRW C-Fördergebiete im Umfang von insgesamt 500 000 Fördergebietseinwohnern. Diese sollen auf die Landkreise Hof, Wunsiedel, Tirschenreuth, Neustadt a.d. Waldnaab, Schwandorf, Cham, Regen und Freyung-Grafenau sowie die Städte Hof und Weiden aufgeteilt werden. Die übrigen Gebiete der Grenzlandkreise werden als sogenannte D-Fördergebiete der GRW ausgewiesen. Die D-Fördergebiete können zukünftig ebenfalls vom Einsatz von Bundesmitteln profitieren. Dem jetzt gefundenen Kompromiss muss abschließend noch der Bund-Länder-Koordinierungsausschuss der GRW zustimmen.

StMWIVT, PM v. 04.07.2013