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StMJV: Merk zu Vorwürfen der Grünen im Fall M.: „Gnade ist kein Ablenkungsmanöver!“

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Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk weist die aktuellen Vorwürfe der Grünen im Zusammenhang mit dem Fall M. entschieden zurück:

„Wenn ich höre, Gnade für Herrn M. sei ein Ablenkungsmanöver, frage ich mich, ob die Grünen überhaupt gelesen haben, was ich gesagt habe. Noch einmal im Klartext: Vorrangig vor jeder Gnade ist die gerichtliche Überprüfung der Unterbringung des Herrn M., die derzeit sowohl vor dem Landgericht Regensburg als auch vor dem Landgericht Bayreuth läuft. Derzeit wird vor dem Landgericht Bayreuth die Frage der Gefährlichkeit Herrn M. geprüft. Außerdem wird vor dem Landgericht Regensburg geprüft, ob die Verurteilung überhaupt Bestand hat. Ein Gnadenverfahren kommt erst dann in Betracht, wenn die gerichtlichen Verfahren abgeschlossen sind. Dann aber wäre die Situation eine andere als 2010, als ein Gnadengesuch von Herrn M. abgelehnt wurde – schon deshalb, weil dann drei weitere Jahre in der Unterbringung vergangen und zweifellos neue Entwicklungen eingetreten sind.“

Auch den Vorwurf der Unwahrheit weist die Ministerin zurück:

„Ich habe mir die Entscheidungen der Gerichte nicht zu eigen gemacht, sondern sie schlicht so dargestellt wie sie sind.“

StMJV, PM v. 19.07.2013