Gesetzgebung

StMWFK: 40 Jahre Landesdenkmalrat und Denkmalschutzgesetz in Bayern

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Vor 40 Jahren, im Juni 1973, wurde in Bayern das Denkmalschutzgesetz verabschiedet, das seither eine zentrale Bedeutung für den Erhalt des kulturellen Erbes in Bayern einnimmt. Durch das Gesetz wurde auch der Bayerische Landesdenkmalrat gegründet, der heute in München seine Jahrestagung mit einer Festveranstaltung anlässlich der beiden Jubiläen durchführt. Zu dieser Gelegenheit riefen der bayerische Kunstminister Dr. Wolfgang Heubisch, der Vorsitzende des Landesdenkmalrats Dr. Thomas Goppel, der Gründungsvorsitzende des Landesdenkmalrats und „Vater“ des Denkmalschutzgesetzes Dr. Erich Schosser und Generalkonservator Prof. Dr. Egon Greipl die Bedeutung des Denkmalschutzgesetzes in Erinnerung.

Der starke Wandel der damaligen Zeit sei entscheidend für den Erlass des Gesetzes gewesen, so Schosser:

„Das Denkmalschutzgesetz kam gerade zur rechten Zeit, denn der Wiederaufbau war noch nicht entschieden.“

Von Beginn an habe der Landesdenkmalrat seine Aufgaben mit großem Einsatz wahrgenommen, teilte Dr. Goppel mit:

„Durch die Festlegung von über 900 Ensembles und seine Mitwirkung in wichtigen Grundsatzentscheidungen und bei Einzelfällen ist der Landesdenkmalrat zu einer Institution der Denkmalpflege in Bayern geworden.“

Die zentrale Bedeutung der beiden Jubilare für das bayerische Kulturerbe hob Kunstminister Heubisch hervor:

„Das Denkmalschutzgesetz hat trotz zu verzeichnender Denkmalverluste eine enorme kulturpolitische Bedeutung für Bayern erlangt und mit dem Landesdenkmalrat ein hoch geschätztes Gremium geschaffen; beide sind für die Zukunft der Kultur Bayerns unverzichtbar.“

Generalkonservator Prof. Dr. Greipl:

„Das Denkmalschutzgesetz von 1973 ist eine große Errungenschaft gewesen. Seither hat es leider den einen oder anderen Zahn verloren. Dennoch gilt: Wie sähe Bayern aus, wenn es dieses Gesetz nicht gäbe?“

StMWFK, PM v. 19.07.2013