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StMWIVT: Energieminister Zeil begrüßt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Thüringer Strombrücke

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Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Martin Zeil freut sich über das gestern verkündete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, mit dem mehrere Klagen gegen die Thüringer Strombrücke abgewiesen wurden.

„Dieses Urteil ist ein wichtiger Etappensieg bei der Umsetzung der Energiewende.“

Die rechtzeitige Realisierung der neuen Höchstspannungsleitung von Sachsen-Anhalt über Thüringen nach Oberfranken sei Voraussetzung dafür, dass auch nach der Abschaltung des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld Ende 2015 die Stromversorgung in Bayern und darüber hinaus sicher bleibt.

Zwar betrifft das Urteil konkret nur den innerhalb Thüringens verlaufenden mittleren Abschnitt der Leitung.

„Aber die grundlegende Aussage der Leipziger Richter, dass die gesetzliche Bedarfsfeststellung verbindlich ist, macht mich optimistisch, dass auch das Planfeststellungsverfahren für den Südabschnitt von Altenfeld in Thüringen nach Redwitz in Oberfranken zügig durchgeführt werden kann und gegebenenfalls vor Gericht Bestand haben wird“, so Zeil.

Ende letzter Woche habe der Netzbetreiber TenneT den förmlichen Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den bayerischen Abschnitt bei der Regierung von Oberfranken gestellt.

In diesem Zusammenhang warnt der Minister davor, den Stromnetzausbau und den Bau neuer Erzeugungsanlagen in Bayern gegeneinander auszuspielen.

„Wenn wir unsere Stromversorgung verstärkt auf erneuerbaren Energien stützen und aus der Kernenergie aussteigen wollen, dann kommen wir um den Netzausbau nicht herum.“

Es sei logisch, dass eine fundamental neue Erzeugungsstruktur auch neue Leitungen nach sich zieht.

„Stromautarkie für Bayern in Zeiten der Energiewende ist technischer und ökonomischer Unfug“, fasst Zeil zusammen.

StMWIVT, PM v. 19.07.2013