Gesetzgebung

Staatskanzlei: Verbesserungen für Asylbewerber

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Sozialministerin Haderthauer: „Konsequente Weiterentwicklung zeitgemäßer bayerischer Asylsozialpolitik!“ / Innenminister Herrmann: „Keine Zuwanderung in unsere Sozialsysteme“

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorschlag von Sozialministerin Christine Haderthauer beschlossen, den Halbsatz aus der Asyldurchführungsverordnung zu streichen, wonach die Verteilung der Asylbewerber „die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland fördern“ soll.

Die Ministerin betonte: „Dieser Halbsatz wurde in der öffentlichen Diskussion immer wieder dazu missbraucht, ein falsches Bild von der erfolgreichen bayerischen Asylsozialpolitik zu zeichnen. Der heutige Beschluss stellt deshalb klar, es geht uns nicht um Abschreckung. Wir betreiben eine zeitgemäße Asylsozialpolitik.“

Innenminister Joachim Herrmann stellte klar, dass ein Missbrauch des Grundrechts auf Asyl auch weiterhin konsequent bekämpft werde.

„Wir wollen, dass das Asylrecht nur für die wirklich Verfolgten da ist“, so der Innenminister. „Das Asylrecht darf nicht zur Zuwanderung in unsere Sozialsysteme missbraucht werden. Es muss klar sein: Wer zu uns kommt, ohne asylrelevant verfolgt zu sein, muss Deutschland wieder verlassen.“

Haderthauer wies weiter darauf hin, dass in der aktuellen Legislaturperiode umfangreiche Verbesserungen für Asylbewerber verwirklicht worden seien:

„Wir haben in den letzten Jahren  rund 29 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Gemeinschaftsunterkünfte zu sanieren und einheitliche Standards zu gewährleisten. Auch die Mittel für die Asylsozialberatung haben wir in dieser Legislaturperiode bereits von 1,44 auf 3,39 Millionen Euro mehr als verdoppelt. Die Asylsozialberatung wird bereits in fast allen Unterkünften angeboten. Wir bleiben hier aber nicht stehen! Unser nächstes Ziel ist es, die Beratung auch dezentral für diejenigen anzubieten, die in Privatwohnungen oder Pensionen untergebracht sind. Dafür werden wir im Nachtragshaushalt 2014 zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen.“

Weiter geht Bayern auch bei der Flexibilisierung des Sachleistungsprinzips. Der Vorrang von Sachleistungen ist eine Vorgabe des Bundesgesetzgebers und soll nach dem Willen des Bundes vor allem für Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften gelten. Damit soll die missbräuchliche Verwendung von Leistungen wie beispielsweise für die Bezahlung von Schleppern verhindert werden. Das Bundesrecht sieht allerdings unter gewissen Umständen Ausnahmemöglichkeiten vor, die nunmehr in Bayern großzügiger ausgelegt werden.

Dazu Haderthauer: „Unser Modellprojekt, Sachleistungen durch Bargeldzahlung zu ersetzen, ist sehr erfolgreich. Wir wollen diesen Weg weiter beschreiten und bayernweit auf alle Auszugsberechtigten ausweiten. Zusätzlich haben wir den Regierungen die Möglichkeit gegeben, das Sachleistungsprinzip flexibel und unbürokratisch zu vollziehen. Es braucht keine komplizierte und für jeden einzelnen Fall differenzierte Entscheidung. Es geht vielmehr um eine an Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten orientierte, flexible und den Vollzug entlastende Handhabung vor Ort. Hier räumen wir den Regierungen eine großzügige Entscheidungsfreiheit ein.“

Für Asylbewerber, die eigentlich aus den staatlichen Gemeinschaftsunterkünften ausziehen dürften, ist es häufig schwierig, eine geeignete Wohnung zu finden. Das gilt insbesondere aufgrund des Wohnraummangels in den Ballungsräumen. Daher begleitet das Bayerische Sozialministerium den gesetzlichen Auszugsanspruch seit April 2013 durch das Modellprojekt „Fit for Move“. Das Projekt beinhaltet Mietbefähigung und Wohnungsvermittlung von Auszugsberechtigten, Akquise und Betreuung von Ehrenamtlichen sowie Evaluation und Dokumentation der Erfahrungen und ist ein Beitrag der Staatsregierung zur Akquise von Wohnraum für auszugsberechtigte Asylbewerber.

Haderthauer: „Die Bayerische Staatsregierung ist insoweit aber nicht in der Alleinverantwortung. Es handelt sich vielmehr um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der auch die Kirchen, die Freien Wohlfahrtsverbände oder die Kommunen wertvolle Unterstützung leisten können. Ich bitte daher nochmals eindringlich, die Suche nach Wohnraum künftig verstärkt zu unterstützen.“

Bei der dezentralen Unterbringung von Asylbewerbern, die die Kommunen vor große Herausforderungen stellt, sollen zudem bürokratische Hürden beseitigt werden.

Innenminister Herrmann: „In Anbetracht des starken Anstiegs der Asylbewerberzahlen müssen wir kurzfristig Unterbringungsmöglichkeiten schaffen können. Dem dürfen lange baurechtliche Verfahren nicht entgegenstehen.“

So soll es künftig leichter möglich sein, dass Asylbewerber für die Dauer ihres Asylverfahrens in einem als Wohngebäude genehmigten Gebäude Aufenthalt nehmen können. Ebenso sollen Beherbergungsstätten verfahrensfrei für die Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung gestellt werden können. Und auch für die Nutzung von Gebäuden, die nicht für das regelmäßige Übernachten von Personen genehmigt sind, soll nur dann ein bauaufsichtliches Verfahren notwendig sein, wenn die Unterbringung von Asylbewerbern dauerhaft und nicht nur vorübergehend geplant ist.

Herrmann betonte weiter, dass Bayern an der Residenzpflicht für Asylbewerber grundsätzlich festhalte. Nach den Bestimmungen des Asylverfahrensgesetzes müssen sich Asylbewerber in der Regel im Bezirk der Ausländerbehörde aufhalten, in dem sie zur Wohnsitznahme verpflichtet sind. Bayern hat von der bundesrechtlich vorgesehenen Möglichkeit zur Lockerung dieser Regelung im Jahr 2010 Gebrauch gemacht und Asylbewerbern die Möglichkeit gegeben, sich im gesamten Regierungsbezirk sowie bei Grenzlagen zusätzlich in der angrenzenden Kommune ohne Erlaubnis vorübergehend aufzuhalten.

„Die Regelungen in Bayern sind großzügiger als in vielen anderen Bundesländern, die flächenmäßig kleiner sind als ein Regierungsbezirk in Bayern“, so Innenminister Herrmann. „Die grundsätzliche Residenzpflicht soll aber sicherstellen, dass Asylbewerber leicht für Behörden und Gerichte erreichbar sind. Außerdem verhindert sie, dass sich Asylbewerber überwiegend in den städtischen Ballungsräumen aufhalten.“

Dementsprechend hat auch der Stadtrat der Landeshauptstadt München Ende Juni diesen Jahres gegen eine Abschaffung der Residenzpflicht votiert.

Asylbewerbern kann gestattet werden, den ihnen zugewiesenen Aufenthaltsbereich zu verlassen. Entsprechende Verlassenserlaubnisse werden großzügig und unbürokratisch erteilt. Auf Gebühren wird bereits heute in vielen Fällen allgemein verzichtet, zum Beispiel beim Besuch einer religiösen Veranstaltung, beim Arztbesuch oder bei Behördenbesuchen. In den übrigen Fällen erheben die meisten Ausländerbehörden eine Gebühr von maximal zehn Euro. Die Staatsregierung hat heute an die kreisfreien Städte und Landratsämter appelliert, bei Asylbewerbern generell von der Erhebung von Gebühren für die Erteilung von Verlassenserlaubnissen abzusehen.

Das Kabinett unterstrich mit Nachdruck die seit dem vergangenen Jahr erhobene Forderung nach mehr Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, um die spürbar gestiegene Zahl der Asylanträge zügig bearbeiten zu können. Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge müssten in der Regel innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein. Notwendig sei, wie schon mehrfach von Bayern gefordert, eine deutliche Aufstockung des Personals um mindestens 200 Vollzeitkräfte. Diese Stellen müsse der Bund auch besetzen.

Für Bayern hat das Innenministerium bereits zusätzliches Personal in der Unterbringungsverwaltung und bei den zentralen Rückführungsstellen zur Verfügung gestellt. So wurden für das Jahr 2013 bisher rund 90 zusätzliche Stellen zur Verstärkung des Personals in den Erstaufnahmeeinrichtungen, den Gemeinschaftsunterkünften und den zentralen Rückführungsstellen befristet bereitgestellt. Im Laufe dieses Jahres sollen weitere 47 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befristet hinzukommen.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, PM v. 30.07.2013