Gesetzgebung

StMJV: Amtswechsel am Amtsgericht Augsburg

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Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk gedenkt der verstorbenen Dr. Irmgard Neumann und führt Dr. Bernt Münzenberg in sein Amt ein

Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute den neuen Präsidenten des Amtsgerichts Augsburg, Dr. Bernt Münzenberg, offiziell in sein Amt eingeführt. Dr. Bernt Münzenberg tritt die Nachfolge von Dr. Irmgard Neumann an, die im März 2013 im Alter von 63 Jahren verstorben ist.

Dr. Irmgard Neumann begann ihre Justizkarriere im Oktober 1977 als Richterin am Amtsgericht Augsburg. Im weiteren Verlauf ihrer beruflichen Laufbahn wirkte sie bei Staatsanwaltschaft Augsburg, als Richterin am Landgericht Augsburg und als Lehrkraft bei der Universität Augsburg, bevor sie im November 1987 an das Amtsgericht Augsburg zurückkehrte. Ab Januar 1993 war sie als hauptamtliche Leiterin von Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare und ab September 1999 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Augsburg tätig. Im Februar 2002 wurde sie zur Vizepräsidentin des Amtsgerichts Augsburg und anschließend im April 2006 zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht München befördert. Seit Juni 2009 bis zu ihrem Tod war sie Präsidentin des Amtsgerichts Augsburg.

Dr. Bernt Münzenberg (54 Jahre) trat seine erste Stellung innerhalb der Justiz im Dezember 1986 im Bayerischen Staatsministerium der Justiz an. Nach Stationen bei der Staatsanwaltschaft Augsburg und als Richter am Amtsgericht Augsburg war er ab September 1991 für rund ein Jahr als Referent der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag tätig, bevor er wieder an das Amtsgericht Augsburg zurückkehrte. Von 1994 bis 2002 war er als hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für die Ausbildung der Referendare zuständig. Anschließend wechselte er an das Oberlandesgericht München und wurde im April 2003 zum Direktor des Amtsgerichts Neu-Ulm befördert. Im August 2009 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht München ernannt. Seit 1. August 2013 ist er Präsident des Amtsgerichts Augsburg.

In ihrer Rede gedachte Merk der verstorbenen Dr. Irmgard Neumann und würdigte nochmals ihre Verdienste um die bayerische Justiz.

„In all ihrem Wirken in der bayerischen Justiz hat Frau Dr. Neumann nicht nur durch ihr herausragendes juristisches Können überzeugt, sondern vor allem auch durch ihre Persönlichkeit. Sie hat die Augsburger Justiz, insbesondere das Amtsgericht Augsburg, sehr positiv geprägt“, so Merk.

„Mit Herrn Dr. Münzenberg haben wir einen Nachfolger gefunden, dem wir das Amtsgericht guten Gewissens anvertrauen können. Er ist ebenfalls ein absoluter Leistungsträger der bayerischen Justiz.“

Im rechtspolitischen Teil ihrer Rede befasste sich Merk mit dem Mietrecht.

„In vielen bayerischen Ballungsräumen steigen die Mieten exorbitant. Für die Menschen, gerade auch für Familien, wird die Suche nach bezahlbarem Wohnraum immer schwieriger“, so Merk.

„Eine der Stellschrauben, an denen wir gedreht haben, um die Lage auf dem Wohnungsmarkt zu entspannen ist das Mietrecht: Von der im Mai neu geschaffenen Möglichkeit zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen hat Bayern als erstes Bundesland Gebrauch gemacht. Wir haben die Mietpreisbremse in zwei Schritten passgenau in München und 89 weiteren bayerischen Städten und Gemeinden mit Wohnungsmangel eingeführt.“

Damit sind Mieterhöhungen dort bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nur noch um maximal 15 Prozent statt bisher 20 Prozent innerhalb von drei Jahren zulässig.

Merk: „Die gesenkte Kappungsgrenze gilt nunmehr für fast 4 Millionen Bürger im Freistaat – das sind mehr als 30 % der Einwohner!“

Merk betonte, dass zur Erhaltung dauerhaft bezahlbaren Wohnraums aber noch weitere Schritte erforderlich sind:

„Ich meine, dass wir auch bei der ortsüblichen Vergleichsmiete ansetzen sollten, die die Obergrenze für allgemeine Mieterhöhungen bildet.“

Grundlage für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete sind derzeit die Mieten, die in den letzten vier Jahren tatsächlich vereinbart oder geändert worden sind.

Merk: „Meines Erachtens sollten wir diesen Zeitraum von vier auf zehn Jahre erhöhen. Dies wird mietpreisdämpfend wirken und zu einer deutlichen Erleichterung für Mieter in Ballungsräumen führen.“

Auch jenseits von Kappungsgrenze und Bestandsmieten würden sich drängende Fragen stellen. Bisher könne die Miete bei einer Neuvermietung nach Mieterwechsel – fast – frei festgesetzt werden, was oft zu erheblichen Verteuerungen führen würde.

„Diesen Punkt werden wir in der nächsten Legislaturperiode angehen: In Regionen, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist, sollen die Länder die Wiedervermietungsmieten begrenzen dürfen – und zwar auf nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Für Neubauten soll eine Ausnahme gelten“, so Merk.

„Sobald der Bund diesen Vorschlag umgesetzt hat, werden wir in einer Verordnung die betroffenen Gemeinden für Bayern festlegen – ebenso so rasch und umfassend, wie wir es jetzt bei der Kappungsgrenze getan haben!“

Schließlich ging die Ministerin auf die Maklerkosten bei der Wohnungsvermittlung ein und betonte, dass man ernsthaft über eine Reduzierung der Maklerprovisionen nachdenken müsse.

Merk: „Dies gilt jedenfalls, soweit sie der Mieter bezahlen muss. Im Vergleich zu der von der SPD angestrebten „Bestellerlösung“ wäre dies für den Mieter eine rechtssichere Regelung.“

StMJV, PM v. 05.08.2013