Das bayerische Justizministerium weist die Vorwürfe des Buchautors Wilhelm Schlötterer in Sachen G. M. als vollkommen unseriös zurück:
Den Äußerungen von Herrn Schlötterer gegenüber der Zeitung „Neues Deutschland“ ist zu entnehmen, dass er sich in keiner Weise mit der Entscheidung des Landgerichts Regensburg in Sachen G. M. auseinandergesetzt hat. Der Umstand, dass der Gesichtspunkt der Rechtsbeugung im Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg nicht enthalten war, kann für die Entscheidung des Landgerichts Regensburg, das Verfahren nicht wieder aufzunehmen, nicht ursächlich geworden sein. Denn dieser Gesichtspunkt war im Antrag der Verteidigung enthalten und das Landgericht hat sich damit ausführlich auseinandergesetzt. Zudem hat das Ministerium auf den Inhalt des Wiederaufnahmeantrags in Sachen G. M. in keiner Weise Einfluss genommen.
StMJV, PM v. 05.08.2013