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StMJV: OLG Nürnberg zu M. (Wiederaufnahme des Verfahrens beschlossen)

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Justizministerin Beate Merk: Große Zufriedenheit, dass jetzt Klarheit geschaffen werden kann: „Mein Ziel, mit Anordnung des Wiederaufnahmeantrages den Fall neu aufzurollen, ist erreicht!“

Zu der heutigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg in Sachen G. M. erklärt Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk:

„Ich bin sehr zufrieden: Mein Ziel, das ich mit dem Wiederaufnahmeantrag und der sofortigen Beschwerde verfolgt habe, den Fall neu aufzurollen, ist erreicht. Die Justiz hat nun Gelegenheit, in einem weiteren öffentlichen Verfahren zu klären, ob Herr M. zu recht untergebracht ist oder nicht – und damit auch die Zweifel, die viele Menschen an dieser Entscheidung haben.“

Merk hatte mit ihrer Weisung an den Generalstaatsanwalt vom 30. November 2012, einen Wiederaufnahmeantrag in Sachen des Herrn M. zu stellen, den entscheidenden Schritt getan, der zu der heutigen Entscheidung geführt hat.

StMJV, PM v. 06.08.2013