Gesetzgebung

GVBl (15/2013): Vierte Verordnung zur Änderung der Asyldurchführungsverordnung verkündet

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Die Vierte Verordnung zur Änderung der Asyldurchführungsverordnung v. 30.07.2013 wurde am 14.08.2013 verkündet. Sie tritt am 01.09.2013 in Kraft. Durch die Änderung wird insbesondere die umstrittene Passage in § 7 Abs. 5 Satz 3 Halbsatz 2 DVAsyl getrichen („sie [Verteilung und Zuweisung der Asylbewerber] soll die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland fördern“).

GVBl 15/2013 v. 14.08.2013

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