„Seit dem 1. August ist das Betreuungsgeld in Kraft und bringt für junge Eltern, die ihr einjähriges Kind selbst betreuen oder die Betreuung privat organisieren wollen, wichtige Verbesserungen und damit ein Stück mehr Wahlfreiheit für Familien in Bayern,“ so Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer heute in München und ergänzte: „In Bayern wird das Betreuungsgeld durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales – ZBFS – vollzogen, das als familienfreundliche Verwaltung zuverlässig sicherstellt, dass das Betreuungsgeld bei den Familien auch pünktlich ankommt. Bislang wurden an junge Familien in Bayern rund 4.500 Antragsformulare versandt. Beim ZBFS sind bereits über 3.000 Anträge eingegangen. Das bedeutet schon jetzt eine Rücklaufquote von über 66 Prozent, obwohl viele Anträge auch gerade erst versendet wurden und das Betreuungsgeld auch drei Monate rückwirkend gezahlt wird. Es zeichnet sich also ab, dass letztlich fast alle Familien mit Kindern im entsprechenden Alter Betreuungsgeld beantragen werden. Betreuungsgeld gibt es schließlich nicht nur für diejenigen, die ganz auf die Krippenbetreuung verzichten. Auch wenn man die Betreuung für sein Einjähriges zunächst noch für ein paar Monate ohne öffentlich geförderte Betreuungsangebote organisiert, hat man für diesen Zeitraum Anspruch auf Betreuungsgeld.“
„Der große Antragsschwung kommt aber erst noch, wenn die Mehrzahl der jungen Familien ihre Antragsunterlagen vom ZBFS zugesandt bekommt. Die meisten Familien erhalten das Betreuungsgeld erst ab Oktober – das liegt an der Stichtagsregelung, die der Bund im Betreuungsgeldgesetz vorgesehen hat. Danach wird Betreuungsgeld erst für Geburten ab 1. August 2012 gezahlt. Da der Betreuungsgeldbezug nach dem Elterngeld beginnt und viele Eltern das Elterngeld nacheinander nehmen und damit insgesamt 14 Monate lang erhalten, gibt es Betreuungsgeld im Regelfall erst ab dem 15. Lebensmonat und damit für ab dem Stichtag – 1. August 2012 – geborene Kinder ab Oktober 2013. Vorher kann das Betreuungsgeld nur in den wenigen Fällen gezahlt werden, in denen beide Elternteile das Elterngeld parallel beziehen“, so die Ministerin abschließend.
Das ZBFS informiert junge Familien über das zentrale „Servicetelefon Betreuungsgeld“ unter 0931/32090929, per E-Mail unter betreuungsgeld@zbfs.bayern.de und auf www.betreuungsgeld.bayern.de.
StMAS, PM v. 16.08.2013