Gesetzgebung

Staatskanzlei: Planung neuer Windkraftanlagen

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Umweltminister Huber und Innenminister Herrmann: „Bayern verfolgt Gesetzesänderung zu Abstandsregelungen für Windkrafträder mit Nachdruck / Neugenehmigungen bis zur Gesetzesänderung zurückstellen“

Umweltminister Dr. Marcel Huber und Innenminister Joachim Herrmann bekräftigten in der heutigen Kabinettssitzung, dass der Freistaat Bayern die mit Sachsen auf den Weg gebrachte Gesetzesänderung zu Abstandsregelungen für Windkraftanlagen (PDF, 309 KB) mit Nachdruck verfolgt.

Herrmann und Huber: „Laufende Verfahren und die Planung neuer Anlagen sollten sich bereits jetzt auf die sich ändernde Gesetzeslage einstellen, Neuplanungen, die dem Ziel der Neuregelung zuwider laufen, sollten deshalb zurückgestellt werden.“

Umweltminister Huber erinnerte in diesem Zusammenhang an das Vollzugsschreiben von Umwelt-, Innen- und Wirtschaftsministerium vom 7. August 2013, demzufolge bis zu einer Änderung der Gesetzeslage möglichst konsensuale Lösungen angestrebt werden sollen, bei denen auch Vertrauensschutzgesichtspunkte Berücksichtigung finden müssen.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, PM v. 21.08.2013