Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) v. 08.07.2013 wurde insbesondere die Möglichkeit geschaffen, alternativ zur Abschreibung von Anschaffungs- und Herstellungskosten auch von Wiederbeschaffungszeitwerten abschreiben zu können: siehe hier.
Die neuen Abschreibungsmöglichkeiten wurden vom Bayerischen Gemeindetag grundsätzlich begrüßt, jedoch als außerordentlich kompliziert kritisiert: siehe hier. Um die praktische Anwendung zu erleichtern, wurden die Vollzugshinweise bekanntgemacht.
Redaktioneller Hinweis
Wer die Diksussionen um die Änderung des KAG nachvollziehen möchte, kann dies mit einem Klick auf das Tag mit der Nummer der Landtags-Drucksache (16/15922).