Gesetzgebung

StMJV: Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk für Abschaffung der Roaming-Gebühren

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„Aber: Marktkonzentrationen müssen verhindert werden“

Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk begrüßt die von der Europäischen Kommission geplante Abschaffung von Roaminggebühren.

„Wer aus dem Urlaub zurückkehrt und auf seine Telefonrechnung blickt, weiß, dass hohe Gebühren für das Telefonieren auch im EU-Ausland nach wie vor ein großes Problem sind“, so Merk. „Es ist deshalb richtig, dass die Kommission sich der Sache annimmt. Die Abschaffung der Roaminggebühren ist ein konsequenter Schritt zur Verwirklichung des Binnenmarktes. Auch im Interesse des Verbrauchers muss aber im Blick behalten werden, dass die geplante Regulierung nicht zu einer Marktkonzentration und Einschränkung des Wettbewerbs führen darf – mit der Folge insgesamt höherer Gebühren.“

Die Europäische Kommission hat darüber hinaus weitergehende Regelungen zum Verbraucherschutz geplant.

Merk dazu: „Wir müssen darauf Acht geben, dass diese Vorschläge nicht hinter dem Verbraucherschutzstandard zurückbleiben, den Deutschland mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes bereits im Mai 2012 geschaffen hat.“

Mögliche Unterschiede bestehen unter anderem beim Schutz vor Kostenfallen mittels Sperrung bestimmter Gerätefunktionen oder den Kündigungsrechten.

„Auch die Netzneutralität sollte im Interesse der Kunden gewahrt bleiben und eine sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung bestimmter Kunden beispielsweise durch eine Drosselung der Übertragungskapazitäten verhindert werden.“

StMJV, PM v. 10.09.2013