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StMJV: Amtswechsel bei der Staatsanwaltschaft Traunstein

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Ministerialdirektor Dr. Walter Schön verabschiedet Helmut Vordermayer und führt Wolfgang Giese in sein Amt ein / „Gerade im Jugendrecht ist es wichtig, dass die Strafe der Tat auf dem Fuß folgt! Jugendliche müssen die Konsequenzen ihrer Taten spüren – bevor sie in die nächste Versuchung geraten.“

Der Amtschef des Bayerischen Justizministeriums, Ministerialdirektor Dr. Walter Schön, hat heute den Amtswechsel bei der Staatsanwaltschaft Traunstein vollzogen. Er verabschiedete Helmut Vordermayer in den Ruhestand und führte zugleich Wolfgang Giese in das Amt des Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Traunstein ein.

In seiner Rede sprach sich Dr. Schön dafür aus, bei geeigneten Verfahren auf das sog. beschleunigte Verfahren in Strafsachen und das Strafbefehlsverfahren zurückzugreifen. Eine besonders große Bedeutung kommt nach Dr. Schön dem schnellen Verfahren im Jugendrecht zu.

„Gerade bei jugendlichen und heranwachsenden Straftätern wirkt eine Sanktion erzieherisch dann am besten, wenn sie zeitnah erfolgt. Jugendliche müssen unmittelbar merken, dass ihre Taten Konsequenzen haben – bevor sie in die nächste Versuchung geraten.“

„Die bayerischen Jugendstaatsanwälte und Jugendgerichte stehen im bundesweiten Vergleich mit ihren Erledigungszeiten an der Spitze. Dennoch können wir hier noch besser werden.“

Der Amtschef des Justizministeriums warb damit für das beschleunigte vereinfachte Jugendverfahren, welches im Juni 2010 auf Anstoß von Frau Staatsministerin Dr. Beate Merk bei der Staatsanwaltschaft Bamberg erprobt wurde und aufgrund überaus positiver Erfahrungen inzwischen bei weiteren bayerischen Staatsanwaltschaften eingeführt wurde. Staatsanwaltschaft, Jugendgericht, Polizei und Jugendgerichtshilfe setzen sich dabei gemeinsam das Ziel, dass Jugendliche – in geeigneten Fällen – spätestens vier Wochen nach der Straftat vor dem Jugendrichter stehen.

Für eine schnelle Strafverfolgung kommt den Führungspersönlichkeiten der Staatsanwaltschaft eine Schlüsselposition zu.

Helmut Vordermayer (64 Jahre) trat seine erste Stellung innerhalb der bayerischen Justiz im Juli 1977 als Richter am Landgericht Traunstein an, an das er nach seinem ersten Aufenthalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein im Juli 1984 zurückkehrte. Ab Dezember 1986 wechselte er wieder zur Staatsanwaltschaft Traunstein und war dort als Gruppenleiter, Oberstaatsanwalt und ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts tätig. Seit Oktober 2003 hatte er das Amt des Leitenden Oberstaatsanwalts in Traunstein inne.

Wolfgang Giese (61 Jahre) begann seine Justizkarriere im Januar 1982 als Richter am Landgericht Traunstein. Es folgten Stationen am Amtsgericht und bei der Staatsanwaltschaft in Traunstein. Im Juni 1989 wechselte er wieder an das Landgericht Traunstein. Ab Januar 1992 war er als Gruppenleiter und Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Traunstein tätig, bevor er im August 2002 zum Direktor des Amtsgerichts Traunstein ernannt wurde. Im Dezember 2005 folgte die Beförderung zum Vizepräsidenten des Landesgerichts Traunstein. Seit 1. September 2013 hat er das Amts des Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Traunstein inne.

StMJV, PM v. 11.09.2013