Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk weist die bayerischen Verbraucher auf die Möglichkeit der Online-Schlichtung bei Problemen mit Internetbestellungen hin.
„Wer beispielsweise nach der Urlaubsrückkehr Probleme mit einer im Internet gebuchten Reise hat, muss nicht gleich zum Gericht laufen“, so Merk. „Er kann sich stattdessen unter www.online-schlichter.de an das internetgestützte Schlichtungsverfahren wenden.“
Wenn entweder der Verbraucher oder der Unternehmer, mit dem der Vertrag geschlossen ist, seinen Sitz in Bayern hat, kann sich der Verbraucher bei Problemen mit einem Vertrag im Internet online an die Schlichtungsstelle beim Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. in Kehl wenden.
Voraussetzung ist lediglich, dass er einen Einigungsversuch mit dem beteiligten Unternehmen unternommen hat. Er kann dann online unter www.online-schlichter.de einen Schlichtungsantrag stellen. Dies ist die einzige Formalie, die aber notwendig ist, um das Problem genau zu bezeichnen. Anschließend läuft das Verfahren formlos, online und vor allem kostenlos weiter: Der Schlichter, ein Volljurist, gibt dem Unternehmen Gelegenheit, sich an dem Verfahren zu beteiligen und Stellung zu nehmen. Anschließend unterbreitet er in der Regel einen Schlichtungsvorschlag, den die Parteien annehmen können und der damit rechtlich verbindlich wird.
Wie es geht, ergibt sich aus der Broschüre „Online-Schlichter“, die unter http://www.vis.bayern.de/recht/rechtsdurchsetzung/doc/flyer_online-schlichter_web.pdf (PDF; 1,53 MB) aus dem Internet heruntergeladen werden kann.
StMJV, PM v. 11.09.2013