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StMWFK: Startschuss für Sanierung des Bayreuther Festspielhauses – Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung in Bayreuth

Die Finanzierungsvereinbarung zur nachhaltigen Sicherung des sanierungsbedürftigen Bayreuther Festspielhauses ist unterzeichnet. Die Gesellschafter der Bayreuther Festspiele GmbH – der Bund, der Freistaat Bayern, die Stadt Bayreuth und die Gesellschaft der Freunde von Bayreuth – sowie der Bezirk Oberfranken und die Oberfrankenstiftung haben sich darauf verständigt, die Sanierung des Festspielhauses in einem Kostenrahmen von 30 Millionen Euro zu finanzieren.

Freistaat und Bund beteiligen sich dabei mit jeweils 10 Millionen Euro. Das letzte Drittel teilen sich die Stadt, der Bezirk und die Gesellschaft der Freunde. Die Oberfrankenstiftung entlastet Stadt und Bezirk und übernimmt die Hälfte von deren Anteil. Unterzeichnet wurde die Vereinbarung heute im Foyer des Bayreuther Festspielhauses von Bernd Neumann, Staatsminister und Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, Kunstminister Dr. Wolfgang Heubisch, der Oberbürgermeisterin der Stadt Bayreuth, Brigitte Merk-Erbe, Dr. Günther Denzler, dem Bezirkstagspräsidenten des Bezirks Oberfranken, Wilhelm Wenning, dem Regierungspräsidenten von Oberfranken und Stiftungsratsvorsitzenden der Oberfrankenstiftung, sowie Dr. Wolfgang Wagner, dem Vorstand der Gesellschaft der Freunde von Bayreuth.

Kunstminister Heubisch betont: „Der Grüne Hügel und das Bayreuther Festspielhaus haben eine ungebrochene Anziehungskraft und stehen für eine lebendige Auseinandersetzung mit dem Werk Wagners. Das haben wir im Jubiläumsjahr zum 200. Geburtstag des Komponisten besonders erfahren. Ich freue mich deshalb außerordentlich, dass mit der heutigen Unterzeichnung das Festspielhaus selbst, das den Ort für so viele glanzvolle Inszenierungen bot, auch äußerlich wieder strahlen wird. Allen daran Beteiligten spreche ich meinen herzlichen Dank aus.“

Nach der Unterzeichnung kann mit den Ausschreibungen, der Planung und anschließend mit dem ersten Teilbauabschnitt der Sanierung begonnen werden. Besondere Dringlichkeit besteht im Bereich der Fassade des Festspielhauses, des Brandschutzes, der Heizungsanlage sowie der Gebäudetechnik.

StMWFK, PM v. 11.09.2013