Gesetzgebung

StMJV: Justizministerin Beate Merk setzt sich für besseren Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellem Missbrauch ein

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„Die Lücke im Gesetz, die wir hier nach wie vor haben, ist unerträglich! Wir werden sie schließen!“

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat es als unerträglich bezeichnet, dass es nach wie vor eine empfindliche Schwachstelle beim strafrechtlichen Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellen Übergriffen in der Schule gibt. Das Oberlandesgericht Koblenz hatte im Dezember 2011 einen Vertretungslehrer freigesprochen, der wiederholt Sex mit einer 14-jährigen Schülerin hatte. Denn der einschlägige Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB) stellt entscheidend darauf ab, ob der Schüler dem Lehrer „zur Erziehung … anvertraut ist“. Daran bestehen laut Oberlandesgericht Zweifel, wenn ein Lehrer Schülerinnen und Schüler nur aushilfsweise betreut.

Merk: „Diese Lücke ist unerträglich. Es kann nicht sein, dass der Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellem Missbrauch davon abhängt, ob der Lehrer Vertretungslehrer ist oder nicht! Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die Schule zu besuchen – deshalb müssen wir dafür sorgen, dass die Schule ein geschützter Raum ist – und das notfalls auch mit dem Strafrecht.“

Auf der Basis eines bayerischen Vorschlags wurde ein Referentenentwurf erarbeitet, der die Lücke schließt.

„Wir werden uns weiter intensiv dafür einsetzen, eine Mehrheit für diesen Gesetzentwurf zu bekommen. Der Schutz der Kinder duldet kein Zögern und kein Abwarten der weiteren Rechtsprechung. Was zu tun ist, ist evident – jetzt muss gehandelt werden!“

StMJV, PM v. 17.09.2013