Gesetzgebung

StMJV: Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert Ausweitung des Jugendarrests von maximal vier Wochen auf drei Monate

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„Dabei geht es nicht ums Wegsperren oder Strafen, sondern um Prävention und Therapie“

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert eine Verlängerung des Jugendarrests im Jugendstrafrecht von bisher höchstens vier Wochen auf maximal drei Monate.

„Dabei geht es mir keinesfalls um Wegsperren oder härtere Strafen“, so Merk. „Sondern darum, dass mit straffälligen Jugendlichen erfolgreich gearbeitet werden soll – und dazu braucht man nun einmal mehr Zeit.“

Jugendarrest wird in der Regel gerade nicht als erste Sanktion, sondern häufig als letztes Mittel vor Jugendstrafe – dem schärfsten Mittel des Jugendstrafrechts – angeordnet. Sie kommt also oft bei Tätern zum Einsatz, die bereits – erfolglos – ambulante Maßnahmen durchlaufen haben und erhebliche Sozialisationsdefizite aufweisen.

„In solchen Fällen lässt sich aber das Verhalten der jungen Straffälligen oft nicht innerhalb von vier Wochen beeinflussen“, so Merk.

„Ein Jugendarrest längerer Dauer könnte genutzt werden, um sozialtherapeutische Maßnahmen wie zum Beispiel soziales Kompetenztraining, Anti-Gewalt-Training und Maßnahmen im Bereich der Prävention anzubieten – und dazu die Jugendlichen aus einem häufig gefährdeten Umfeld herauszuholen. Auch können bei Bedarf die Voraussetzungen für eine längerfristige Betreuung nach der Entlassung geschaffen werden.“

„Das schafft die Möglichkeit, ernsthaft gefährdete Jugendliche am Ende vor einer Kriminal- und Gewaltkarriere zu bewahren“, so Merk abschließend.

StMJV, PM v. 07.10.2013